Pfandbriefe

Pfandbriefe werden von einer Pfandbriefbank als eine spezielle Anleiheart heraus gegeben. Sie sind langfristige Schuldverschreibungen (Forderung mit festgeschriebenem Zinssatz), die von Kreditinstituten ausgegeben werden und zur Refinanzierung von Hypothekarkrediten Verwendung finden. Pfandbriefe zählen zu den festverzinslichen Schuldverschreibungen, die sich durch ein sehr niedriges Adressenausfallrisiko auszeichnen. Der Gesamtbetrag der ausgegebenen Pfandbriefe darf einen Nennwert zuzüglich Zinsen, der durch Hypotheken und Grundschulden gedeckt wird, nicht unterschreiten. Die Pfandbriefe der Hypothekenbanken werden als Hypothekenpfandbrief bezeichnet. Die Banken und Kreditinstitute beschaffen sich langfristige Mittel (für Realkredite) über die Emission der Pfandbriefe am Kapitalmarkt. Der reelle Wert der Pfandbriefe bildet die Grundlage einer Finanzierung von Immobilien durch langfristige Kredite. Werden öffentliche Körperschaften wie Kommunen finanziert, geschieht das mit dem Begriff öffentliche Pfandbriefe. Bei Immobilienkrediten werden Grundpfandrechte beansprucht, die einen Wert von 60 % des Beleihungswertes nicht übersteigen dürfen. Das Deckungsprinzip (Grundlage ist das Pfandbriefgesetz) erfordert, dass ausgegebene Briefe maximal in der Höhe der Grundpfandrechte bestehen dürfen.

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