Restwertvertrag

Die Bezeichnung Restwertvertrag ist ein im Leasinggeschäft verwendeter Begriff. Im Rahmen eines Leasingvertrages können unterschiedliche Vertragsarten (z.B. Restwertvertrag, Kilometervertrag) zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingkunden für das Leasen eines Fahrzeuges verwendet werden. In vielen Fällen wird im Leasingvertrag ein Restwert vereinbart, den der Leasingkunde nach Ablauf der Leasingzeit zahlen muss, um ein Leasingfahrzeug abzulösen und somit in sein Eigentum zu übernehmen. Möchte der Kunde dies nicht, gibt er das geleaste Fahrzeug einfach zurück. Der Leasinggeber kann dann das Fahrzeug schätzen lassen, um einen Restwert zu ermitteln oder dieses verwerten und mit dem Erlös einen Restwert abdecken beziehungsweise gegebenenfalls die Differenz vom Kunden nachfordern. Wenn der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeuges höher ausfällt als der Restwert, erhält der Leasingnehmer 75 Prozent und der Leasinggeber 25 Prozent von der Gewinndifferenz. Beim Restwertvertrag übernimmt der Kunde vollständig das Risiko, denn er muss den Restwert des Fahrzeugs aus der Verwertung garantieren.

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