Roll-over-Kredit

Der Begriff Roll-over-Kredit bezeichnet im internationalen Bankgeschäft einen mittel- bis langfristigen Kredit. Der Zinssatz des Kredits ist nicht für die gesamte Kreditlaufzeit des Vertrages feststehend, sondern wird nach bestimmten Perioden (alle 1, 3, 6 oder 12 Monate) entsprechend den sich aktuell zeigenden Markterfordernissen angepasst. Als Kreditnehmer treten mittlere und große Unternehmen sowie Staaten und die öffentliche Hand auf. Der Zinssatz für den Roll-over-Kredit orientiert sich am LIBOR oder EURIBOR und wird mit einer entsprechenden Gewinnmarge versehen. Der Kreditnehmer erhält für eine gewisse Dauer eine sichere Kalkulationsgrundlage, da ihm das Risiko einer Zinsänderung zumindest für die vereinbarte Dauer abgenommen wird. Einen Vorteil kann er in der Festzinsperiode beanspruchen, wenn die aktuellen Marktzinsen steigen sollten. Der Roll-over-Kredit ist davon ausgeschlossen. Sinken jedoch die Marktzinsen im Zeitraum, dann zahlt der Kreditnehmer den festen Zins. Nach der Zinsbindungsfrist haben im Allgemeinen die Kreditnehmer die Option, den Kredit zu tilgen oder die Zinsbindungsfrist zu erneuern.

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