Schuldscheindarlehen

Ein Schuldschein sichert einem Kreditgeber den Beweis der Kreditvergabe und der vereinbarten Vertragsmodalitäten. Für das Zustandekommen eines Kreditvertrages und zum Ausreichen eines Darlehens ist ein Handschlag ausreichend. Dieses Darlehen wandelt sich zum Schuldscheindarlehen, wenn ein schriftlicher Nachweis oder Schuldschein (Darlehensvertrag) angefertigt wird. In der Regel werden in einer solchen Urkunde alle Verpflichtungen eines Schuldners (Zinsen sowie Fälligkeit der Rückzahlung) notiert. Der Schuldschein ist ein Beweismittel und kann nicht als Wertpapier angesehen werden. Schuldscheindarlehen sind generell private Darlehensverträge, die nicht als solche eingetragenen werden und nicht börsennotiert sind. Zinsen und Laufzeit werden individuell festgelegt. Die Darlehenslaufzeit liegt dabei üblicherweise zwischen zwei und zehn Jahren. In erster Linie wurden Schuldscheindarlehen von kapitaleinsammelnden Stellen wie Versicherungsunternehmen oder den Sozialversicherungsträgern gewährt. Inzwischen beteiligen sich auch Banken und Sparkassen als Investoren. Den höchsten Bedarf nach Schuldscheindarlehen hat der öffentliche Sektor als solventer Schuldner. Daneben finanzieren sich gesunde und mit guter Bonität versehene Wirtschaftsunternehmen immer öfter über Schuldscheindarlehen.

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