Syndizierter Kredit

Ein Syndizierter Kredit (oft auch als Syndizierter Konsortialkredit bezeichnet) ist ein einzeln auftretender Kredit, den mehrere Banken (wenigstens zwei) an einen Kreditnehmer vergeben. Der Begriff Konsortialkredit wird deshalb verwandt, da eine Bank die Leitung in diesem Bankgeschäft als sogenannter Konsortialführer übernimmt. Der Grund für die gemeinsame Gewährung eines Kredits liegt in der meist sehr hohen Kreditsumme begründet, die eine einzelne Bank nicht aufzubringen vermag (hohe Anforderungen an die Eigenkapitalmindesteinlage seit Basel II neu geregelt) oder nicht aufbringen will (große Kreditsumme birgt großes Risiko). Ein Syndizierter Kredit ergeht in der Regel an Unternehmen und öffentliche Institutionen, die meist sehr große Investitionen tätigen wollen. Die kreditgebenden Banken verteilen das Risiko (eingeschlossen eventuelle Verluste) untereinander, damit bei einem stets möglichen Kreditausfall die sehr hohen Verluste nicht die Existenz einer einzelnen Bank gefährden. Vor allem im Euro-Markt bekommt diese Kreditart eine immer größere Bedeutung. Die allgemeine Kreditlaufzeit beträgt zwischen 2 und 10 Jahren.

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