Vertragserfüllungsbürgschaft

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft entsteht, wenn eine dritte Person die Bürgschaft für die Erfüllung eines Vertrages zweier Partner (für eine Vertragspartei) übernimmt. Wird ein Kreditgeschäft abgeschlossen, garantiert ein Bürge der einen Vertragspartei die pflichtgemäße Erfüllung eines entsprechenden Darlehensvertrages gegenüber der anderen Partei, hier dem Kreditinstitut. Kann ein Schuldner seinen Kreditverpflichtungen nicht wie gefordert und vereinbart nachkommen, wendet sich die Bank an den Bürgen und fordert diesen zur Rückzahlung der ausstehenden Kreditbeträge. Für Kreditantragsteller mit einer schwachen Bonität kann in der Regel nur die Beschaffung eines Bürgen zur Bewilligung einer Auszahlung führen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist häufig in der Baubranche zu finden, um ein Unternehmen bei einer Insolvenz eines Auftragnehmers abzusichern, aber auch dann, wenn laut Vertrag vereinbarte Leistungen vom Bauauftragnehmer nicht erbracht oder verweigert werden. Für den Fall der Insolvenz sichert eine Vertragserfüllungsbürgschaft ebenso hohe wie zusätzlich anfallende Kosten ab. Die Vertragserfüllungsbürgschaft, wenn sie bei Auftragsbeginn vereinbart wurde, beträgt üblicherweise 5 % bis 10 % der Auftragssumme.

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