Vollstreckungstitel

Der Vollstreckungstitel stellt eine amtliche Urkunde dar, die es einem Gläubiger erlaubt, seine bestehenden rechtskräftigen Forderungen gegenüber einem Schuldner vorzubringen. Durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers beginnt der Gläubiger durch den Vollstreckungstitel, seine offenen Forderungen vom Schuldner eintreiben. Ein Vollstreckungstitel ist die Grundvoraussetzung für das Durchführen der zulässigen Zwangsvollstreckung. Einen Vollstreckungstitel bezeichnet man auch vollstreckbaren Titel oder Schuldtitel, oft auch nur Titel. Zu den Angaben, die ein Vollstreckungstitel unbedingt enthalten muss, gehören das Aufzeigen beider Parteien (also Gläubiger und Schuldner) sowie der Inhalt, die Art und der Umfang der außenstehenden Forderung. Aus dem Schuldtitel muss klar hervorgehen, welche Forderungen und Leistungen vom Schuldner erwartet werden. Das ist insofern von Bedeutung, da bei Fehlern im Vollstreckungstitel der Schuldner beim zuständigen Gericht die Unzulässigkeit des Titels beantragen und damit dem Gläubiger eine Vollstreckung unmöglich machen kann. Die Titel unterscheidet man unter anderem in Kostenfestsetzungsbeschluss, Prozessvergleich, einstweilige Anordnung, vollstreckbare Urkunde oder in Vollstreckungsbescheid.

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