Wertgutachten

Wertgutachten werden für die Feststellung des Verkehrswertes einer Immobilie sowie von Kunstwerken oder auch von gebrauchten Fahrzeugen angefertigt. Wertgutachten erlangen besondere Bedeutung, wenn im Rahmen der Baufinanzierung ein Darlehen aufgenommen und dies durch eine Grundschuldeintragung abgesichert werden soll. Ein Spezialist für die Erstellung von Wertgutachten wird von der Bank beauftragt, den Wert einer Liegenschaft oder Immobilie festzustellen. Eine Privatperson kann einen Gutachter jederzeit selbst beauftragen, ohne dass eine Grundschuldeintragung notwendig wäre. Die Feststellung des Wertes im Grunde ist eine Schätzung, die mit mehreren verschiedenen Methoden und Verfahren konkretisiert wird. Um den Wert einer Immobilie zu bestimmen, werden unterschiedliche und gesetzlich zugelassene Verfahren angewendet. Das Vergleichswertverfahren, hauptsächlich bei unbebauten Grundstücken verwendet, vergleicht die Grundstücke der Nachbarschaft, soweit diese vom Zustand und Gebrauchswert vergleichbar dem zu bewertenden Grundstück sind. Beim Ertragswertverfahren spielt üblicherweise ein zu erwartender Ertrag aus Miteinnahmen die größte Rolle bei der Wertbestimmung. Beim Sachwertverfahren werden vorrangig die Herstellungskosten herangezogen.

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