Zedent

Mit Zedent (lat. cedere = abtreten) wird ein Gläubiger bezeichnet, der offene Forderungen an einen anderen Gläubiger abgibt (abtritt). Der neue Gläubiger wird als Zessionar bezeichnet. Der Zedent kann seine Forderungen auf zwei Arten an den Zessionar abtreten: im Zuge einer offenen oder einer stillen Zession (Übertragung). Bei der offenen Zession informiert der Zedent den Schuldner schriftlich darüber, dass die Forderung übertragen wurde und er ab sofort an den neuen Gläubiger bezahlen muss. Bei der stillen Zession erfährt der Schuldner zunächst nichts vom Forderungsübertrag. Wird aber eine Bank als Zessionar eingebunden, verlangt diese in aller Regel vom Schuldner eine Einzugsermächtigung, und so erfährt der Schuldner auf diesem Weg von der Zession. Die Zession bietet sich zur Sicherung von Bankkrediten an: Mit der sogenannten Mantelzession überträgt der Zedent ausschließlich aktuelle Forderungen; nach ihrer Bezahlung stellen sie keine Sicherheit mehr dar. Bei der Globalzession hingegen werden auch künftige Forderungen an den Zessionar abgetreten.

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