Zwangssicherungshypothek

Die Bezeichnung der Zwangssicherungshypothek resultiert aus einer Hypothek auf ein Grundstück. Ein Schuldner hat jeglichen Einfluss auf diese rechtliche Handlung verloren und wird regelrecht zu einer Eintragung gezwungen. Die Zwangssicherungshypothek (Zwangshypothek) kommt im Anschluss an ein Vollstreckungsverfahren zur Anwendung. Das Vollstreckungsverfahren wurde durchgeführt, weil die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt wurde und er selbst oder seine Gläubiger die Eröffnung und Durchführung des Insolvenzverfahrens beantragt haben. Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch wird durch das Gericht durchgeführt. Die Zwangssicherungshypothek kann seine Wirkung nur entfalten, wenn der Schuldner überhaupt ein Grundstück besitzt, welches nach Möglichkeit wenigstens in Teilen noch nicht anderweitig als Besicherung (Abschluss eines Kreditvertrages) eingesetzt wurde. Für den Gläubiger stellt diese Form der Hypothek eine sichere Möglichkeit dar, sich Rechte am Vermögen (hier Grundstück) des Schuldners zu sichern, da dieser keine Zugriffsgewalt mehr ausüben und das Vermögen nicht in Geld umwandeln kann, um es unter Umständen den Gläubigern entziehen.

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