Ratgeber

Wichtige Informationen zu Kreditsicherheiten

Im Allgemeinen nimmt der Kreditnehmer einen Kredit bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem anderen Kreditinstitut auf. Andere Kreditinstitute erwarten im Normalfall eine Sicherstellung der aufgenommenen Summe bzw. eines Großteils davon in einer der folgenden Formen:

  • Wechsel auf Kreditsumme bei kurzfristigen Finanzierungen von Firmen (z. B. Warenzwischenfinanzierungen)
  • Hypothek oder Grundschulden auf Grundstücke, Bauwerke oder Betriebsanlagen
  • Recht auf Pfändung eines Teils des Einkommens oder des durch den Kredit erwarteten Gewinns
  • Abtretung von Ansprüchen gegen Dritte (z. B. Erlöse aus Grundstücksverkäufen)
  • Auszahlungen von fälligen Kapital-Lebensversicherungen und sonstigen Forderungen
  • bei Personal-Krediten durch einen Bürgen und eine Lebensversicherung (auch in Form einer Risiko-Lebensversicherung)
  • sonstige Vereinbarungen
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