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Rechtsschutz

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Kündigung der Rechtsschutzversicherung: So machen Sie es richtig!

Wer seine Rechtsschutzversicherung kündigen möchte, ist oft unsicher über den korrekten Ablauf. Dieser Ratgeber von GELD.de beinhaltet alles Wissenswerte rund um das Thema "Rechtsschutz kündigen" in kompakter Form. Der rechtlich wirksame Vorgang wird ebenso behandelt wie die außerordentliche Kündigung, die möglichen Gründe für dieses Vorhaben sowie hilfreiche Alternativen.

Wichtige Grundlagen zum Kündigen der Rechtsschutzversicherung

Wollen Sie Ihren bestehenden Rechtsschutz kündigen, sind zunächst die allgemeinen Kündigungsregeln zu beachten. Zum einen sollten Sie die Stichtage der vertraglich festgelegten Kündigungsfristen berücksichtigen. Zum anderen ist bei der Kündigung die Schriftform vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung dieser wesentlichen Punkte ist die Kündigung rechtlich unwirksam. Für den Nachweis der termingerechten und schriftlichen Versicherungskündigung empfiehlt sich daher der Weg des Einschreibens. In den meisten Fällen wird die Kündigung zum Ende eines Quartals mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen möglich. Die Kündigung ist dabei schriftlich beim Versicherer einzureichen und von Hand zu unterschreiben. Da sich nicht selten Versicherungen im Bereich Rechtsschutz aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen, ist je nach Versicherer auch die Möglichkeit gegeben, nur einzelne Elemente des Vertrags zu kündigen. Dies bietet den Vorteil, auf einen bestimmten Schutz zu verzichten und so den Beitrag abzusenken, hierbei jedoch weiterhin die starken Leistungen anderer Vertragsbereiche nutzen zu können.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist die termingerechte Beendigung des laufenden Vertrages im Rahmen der Kündigungsfrist. Wenn Sie auf diese Weise Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen, bedarf dies keiner Angabe von Gründen. Die außerordentliche Kündigung ist immer mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses verbunden. Sie ist beim Thema Rechtsschutz kündigen zum Beispiel dann möglich, wenn die Versicherung eine Beitragserhöhung vornehmen will. In diesem Fall steht Ihnen als Versicherungsnehmer ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht zu. Weitere Motive für die außerordentliche Kündigung sind:

  • Entfallen des Versicherungsrisikos (zum Beispiel bei Tod der versicherten Person)
  • Ablehnung der Leistung trotz vertraglich bestehender Verpflichtung zur Leistung
  • Wagniswegfall (zum Beispiel, wenn ein Unternehmer nach Aufgabe seines Geschäfts den betrieblichen Rechtsschutz kündigen möchte oder wenn wegen Autoverkauf der Verkehrsrechtsschutz nicht mehr nötig ist)

Rechtsschutzversicherung kündigen: Das sind die typischen Gründe

Es gibt zwei wesentliche Gründe, warum viele Versicherungsnehmer ihren Rechtsschutz kündigen möchten. Dies ist zum einen eine materielle Überlegung, zum anderen ein sachbezogener Gedankengang, der zum Kündigen des Versicherungsschutzes führt. Mit sachbezogen ist gemeint, dass Sie ein Risiko entweder akzeptieren oder dass es nicht mehr besteht und die dafür vorgesehene Rechtsschutzversicherung schlicht und einfach nicht mehr benötigt wird. Materiell bedeutet entweder, dass Ihr Versicherer eine Beitragserhöhung angekündigt hat, die Sie nicht tolerieren möchten oder dass Sie die Versicherung wechseln möchten, weil Sie ein günstigeres Angebot in einem Rechtsschutzversicherung Vergleich gefunden haben. Auch eine Doppelversicherung ist ein Grund, warum Sie als Versicherungsnehmer ihren Rechtsschutz kündigen können.

Ist die Kündigung der Rechtsschutzversicherung wirklich sinnvoll?

Der Rechtsschutz gehört nicht zu den Pflichtversicherungen. Aus diesem Grund wollen viele Versicherungsnehmer auf der Suche nach Sparmöglichkeiten oft die Rechtsschutzversicherung kündigen. Der Privat-Rechtsschutz ist jedoch dringend zu empfehlen, weshalb sich das Umschauen nach einer Alternative zur Kündigung lohnt. So ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif ebenso eine Option wie die vorübergehende Freistellung von der Beitragszahlung, etwa bei Arbeitslosigkeit. Die Stiftung Warentest empfiehlt, die bestehende Rechtsschutzversicherung selbst zu kündigen. Der Hauptgrund ist, dass Sie als Versicherungsnehmer bei der Suche nach einem neuen Rechtsschutz nicht angeben brauchen, dass Ihr alter Vertrag vom Anbieter gekündigt wurde.

Kündigung durch die Versicherung

Was einige Versicherungsnehmer immer noch nicht wissen: Auch die Versicherung kann einen bestehenden Vertrag für den Rechtsschutz kündigen. Möglichkeiten für diese Maßnahme sind unter anderem:

  • wenn Sie als Versicherungsnehmer Ihren Verpflichtungen zur Beitragszahlung nicht nachkommen
  • die außerordentliche Kündigung nach einem Schadensfall
  • die häufige Inanspruchnahme des Rechtsschutzes durch Sie als Versicherten

Muster und Formulare - Korrektes Kündigungsschreiben ist wichtig

Um eine reibungslose Kündigung der Rechtsschutzversicherung zu erwirken, sollten Sie alle relevanten Daten zum Versicherungsvertrag berücksichtigen. Wesentlich sind Ihr vollständiger Name, Ihr Geburtsdatum, die Anschrift und Ihre Versicherten- und Vertragsnummer. Wenn Sie nach einem Muster oder einem Formular für die ordentliche oder außerordentliche Kündigung suchen, finden Sie diese in großer Vielfalt online. Neben der Vorlage für die Kündigung bieten praktische Vergleichsrechner wie auf GELD.de die Möglichkeit, ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis beim Versicherungsschutz zu erzielen.