Ratgeber

Kündigung der Lebensversicherung kann aus finanziellen Notlagen befreien

Eine Lebensversicherung gilt seit vielen Jahren als liebste Kapitalanlage der Deutschen. Trotz allem wird nahezu jede zweite Kapitallebens- oder Rentenversicherung vor ihrem Ablauf gekündigt. Es gibt hierfür die vielfältigsten Gründe: angefangen von dem Verlust des Arbeitsplatzes bis zur Scheidung. Die Lebensversicherung zu kündigen ist für viele der letzte Ausweg, um aus einer finanziellen Notlage herauszukommen. Wer sich allerdings vor dem Ende der Vertragslaufzeit zu einer Kündigung entschließt, muss mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Wer sich tatsächlich dafür entscheidet, seine Lebensversicherung zu kündigen, erhält einen niedrigen Rückkaufswert. Die Versicherungsunternehmen ziehen von der Ansparsumme nicht unerhebliche Teile an Verwaltungs- und Stornogebühren ab.

Wann kann man seine Lebensversicherung kündigen und welche Fristen gelten?

Hat man sich dafür entschieden, trotz der finanziellen Verluste seine Lebensversicherung zu kündigen, kann dies nach dem Versicherungsvertragsgesetz zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. Bei besonders jungen Verträgen bleibt hier allerdings nach Abzug der Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung durch den Versicherer nicht mehr sehr viel übrig. Verträge mit einer Laufzeit unter 12 Jahren haben zudem den Nachteil, dass der Ertragsanteil voll versteuert werden muss. Um sich auf die Schnelle eine größere Menge Geld zu beschaffen, ist es sicher nicht die beste Variante. Eine bessere Möglichkeit kann die Abtretung der Lebensversicherung als Sicherheit für einen Bankkredit sein.