Die LKK Hessen, Rheinland-Pfalz u. Saarland ist eine Landeskrankenkasse für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, welche Landwirte und deren Familien aufnimmt. Bezüglich der Familiengröße und der Tätigkeit der betreffenden Personen gibt es keine Einschränkungen. Die Familienmitglieder müssen im Gegensatz zum Hauptversicherten nicht in den genannten Bundesländern leben, sondern können auch in einem anderen Ort in Deutschland oder im Ausland wohnen. Dies gilt insbesondere für Kinder des Hauptversicherten, die an einem anderen Ort oder in einem anderen Land studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren. Bis die Familienversicherung durch einen Berufsabschluss oder das Überschreiten der Altergrenze von 25 Jahren endet, können sie beim Hauptversicherten in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert bleiben. Die Landeskrankenkasse gehört zum Verband der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, welche sich in mehrere Bereiche gliedert. Zu diesen gehören neben der Krankenversicherung die Land- und Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die Landwirtschaftliche Alterskasse und die Landwirtschaftliche Pflegekasse. Das Versorgungssystem im Krankheitsfall und zur Rentenabsicherung, aus denen die Landwirtschaftlichen Sozialträger aller Bundesländer hervorgingen, wurde im Jahre 1972 gesetzlich festgelegt. Eine Alterssicherung für Land- und Forstwirte gibt es bereits seit 1957.
LKK Hessen, Rheinland-Pfalz u. Saarland: Die Leistungen der Krankenkasse
Die Leistungen der LKK Hessen, Rheinland-Pfalz u. Saarland orientieren sich im Wesentlichen an dem, was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Analog zu den anderen Krankenkassen haben auch die Mitglieder der Landeskrankenkasse die Möglichkeit, Zusatzangebote zu buchen oder an bestimmten Tarifen teilzunehmen. Alle Leistungen, die über das gesetzlich festgelegte Angebot hinausgehen, können vom Versicherten und von dessen Angehörigen auf freiwilliger Basis angenommen werden. Verschiedene Zusatzversicherungsverträge sichern darüber hinaus Leistungen ab, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Hierzu gehören eine bessere Betreuung im Krankenhaus, etwa durch den Anspruch auf ein Einzelzimmer, die Zuzahlung für Brillen und Kontaktlinsen oder zum Zahnersatz, soweit dies notwendig werden sollte. Weiterhin werden Auslandskrankenversicherungen und ein Pflegetagegeld optional angeboten. Wer alle von den Krankenkassen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, kann dafür Bonuspunkte bekommen.