Wer Mitglied der LKK Niederbayern/Oberpfalz u. Schwaben werden möchte, muss in der entsprechenden Region wohnen und dort als Forstwirt tätig sein. Auch Familienangehörige werden von der Versicherung aufgenommen. Diese müssen nicht zwingend in der Region wohnen. Wichtig ist, dass es sich um direkte Angehörige handelt, also die Ehefrau, Kinder oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Enkelkinder. Die landwirtschaftliche Krankenkasse für Niederbayern, die Oberpfalz und Schwaben gehört dem Verband für agrarsoziale Sicherung der Region an. Neben der Krankenkasse haben sich in diesem die Pflegekasse, die Berufsgenossenschaft und die Rentenkasse zusammengeschlossen. Letztere wurde zur besseren Versorgung der Mitarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft bereits im Jahre 1957 vom Gesetzgeber ins Leben gerufen. Da viele Bauern nicht zuletzt aufgrund ihrer harten Arbeit unter gesundheitlichen Problemen litten, schuf der Gesetzgeber 1972 eine Grundlage für eine landwirtschaftliche Krankenkasse für Land- und Forstwirte, die auf selbstständiger Basis im eigenen Betrieb arbeiten. Die landwirtschaftliche Krankenkasse für Niederbayern, der Oberpfalz und Schaben arbeitet auf eben dieser gesetzlichen Grundlage.
LKK Niederbayern/Oberpfalz u. Schwaben: Die Leistungen der Krankenkasse
Wer bei der LKK Niederbayern/Oberpfalz u. Schwaben als Angehöriger oder als Forstwirt versichert ist, kann alle Leistungen in Anspruch nehmen, welche die gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten anbietet. Da ein selbstständiger Forstwirt kein pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist, findet er in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung eine optimale Alternative zu den gleichen Bedingungen. Die Leistungen der Krankenversicherung setzten sich zusammen aus Leistungen für Prävention und für die Behandlung von Krankheiten. Da Vorsorgemaßnahmen sehr wichtig sind, weil sie die Früherkennung von schweren Krankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauferkrankungen ermöglichen, werden sie von der Krankenkasse bezahlt. Es muss für die Wahrnehmung einer Vorsorgeuntersuchung zudem keine Praxisgebühr bezahlt werden. Im Krankheitsfall muss der Patient für die Behandlung nichts bezahlen, mit Ausnahme der Praxisgebühr und eines Krankenhaustagegeldes.