Die LKK Niedersachsen-Bremen ist eine gesetzliche Krankenversicherung und versteht sich als Träger der gesetzlichen Sozialversicherung für die Landwirtschaft in beiden norddeutschen Bundesländern. Über die Krankenversicherung hinaus bietet das Sicherungssystem für Mitarbeiter in der Landwirtschaft eine Berufsgenossenschaft, durch die jene Forstwirte versorgt werden, die nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit nicht mehr arbeiten können. Die Pflegekasse erbringt Leistungen für alle Versicherten, die einen erhöhten Pflegebedarf haben. Die Rentenkasse ist die älteste Säule des Systems, sie wurde bereits im Jahre 1957 ins Leben gerufen, da viele Beschäftigten in der Landwirtschaft keine Rücklagen für das Alter gebildet haben oder bilden konnten, weil die Einkommenslage gering war. Die weitere soziale Absicherung der Forstwirte und anderer Beschäftigten in der Landwirtschaft wurde im Jahre 1972 beschlossen, als es erstmals Landwirtschaftliche Krankenkassen gab, in denen sich Land- und Forstwirte sowie ihre Angehörigen versichern könnten. Für die Familienmitglieder des Forstwirtes besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Familienversicherung oder einer eigenständigen Versicherung Mitglied der LKK zu werden. Sie müssen die regionalen Voraussetzungen nicht zwingend erfüllen, so dass beispielsweise die Kinder auch dann weiter versichert bleiben können, wenn sie in einer anderen Stadt oder im Ausland ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen.
LKK Niedersachsen-Bremen: Die Leistungen der Krankenkasse
Die Leistungen, welche die LKK Niedersachsen-Bremen für ihre Versicherten erbringt, orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. So können die Mitglieder ein umfangreiches Präventionsprogramm in Anspruch nehmen, welches der rechtzeitigen Erkennung schwerer Erkrankungen dient. Diese Vorsorge ist wichtig, weil vor allem bei Krebserkrankungen, Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und Diabetes II rechtzeitige Erkennung eine frühzeitige Therapie ermöglicht und einen schweren oder gar tödlichen Verlauf verhindern kann. Ist eine Erkrankung eingetreten, bekommt der Patient eine Behandlung entsprechend der modernsten Behandlungsmethoden bezahlt. Zuzahlungen werden lediglich bei Medikamenten, als Krankenhaustagegeld für einen entsprechenden Aufenthalt und für den Arztbesuch als Praxisgebühr fällig.