In der LKK Nordrhein-Westfalen können sich Landwirte und Forstwirte versichern, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen wohnen. Auch Angehörige können diese Versicherung in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob sie berufstätig sind oder nicht. Es gibt für die nicht berufstätige Ehefrau die Möglichkeit, im Rahmen der Familienversicherung beizutreten. Gleiches gilt für die Kinder, auch dann, wenn sie nach Beendigung der Schule ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen oder ins Ausland gehen, um dort zu studieren oder ein praktisches Jahr zu absolvieren. Die Familienversicherung für die Ehefrau endet erst, wenn diese berufstätig ist und oberhalb der Einkommensgrenzen verdient, welche für die Berechtigung der Inanspruchnahme einer Familienversicherung gelten. Bei den Kindern endet eine Familienversicherung mit der Vollendung des 25. Lebensjahres oder mit dem Eintritt in die Berufstätigkeit. Land- und Forstwirte, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und ihren Hof oder ihre Forstwirtschaft auf selbstständiger Basis führen, können ohne weitere Bedingungen in die Landwirtschaftliche Krankenkasse aufgenommen werden. Diese ist Teil der agrarsozialen Absicherung, welche im Jahre 1957 von der Regierung zunächst für die Rente, später dann auch für die Kranken- und Pflegeversicherung beschlossen wurde.
LKK Nordrhein-Westfalen: Die Leistungen der Krankenkasse
Die LKK Nordrhein-Westfalen bietet den Versicherten und deren Angehörigen alle Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch müssen auch alle Eigenbeteiligungen aufgebracht werden. Hierzu gehört die Zuzahlung zu Medikamenten, die Zahlung der Praxisgebühr, welche einmal im Quartal beim ersten Arztbesuch anfällt, die Zahlung des Krankentagegeldes und die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz. Wer sich über das Angebot hinaus versichern möchte, kann über die Landwirtschaftliche Krankenkasse private Zusatzversicherungen abschließen, welche auch die Leistungen, die eine Eigenbeteiligung haben, finanziert. Besonderen Wert wird von Seiten der Krankenkasse auf Prävention gelegt. Verschiedene Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen werden vollständig bezahlt. Wenn man aus diesem Grund den Arzt aufsucht, muss auch keine Praxisgebühr entrichtet werden. Das Gleiche gilt für die Behandlung von Kindern unter 18 Jahren.