Im Jahre 2010 fusionierte die Neckermann-BKK mit der BANK BKK zur Vereinigten BKK und bietet ihren Versicherten nunmehr mit dem neuen Partner umfangreiche Leistungen an, welche eine kompetente und individuelle Betreuung der Mitglieder sicherstellt. Zum Jahresbeginn 2011 kam durch eine weitere Fusion die ENKA BKK hinzu. Die Wurzeln der Krankenkasse Neckermann-Betriebskrankenkasse reichen bis ins Jahr 1965 zurück, als der Unternehmer Joseph Neckermann eine Krankenkasse gründete, welche für seine Mitarbeiter und deren Angehörige zuständig sein sollte. Dies war zu einer Zeit, da man aufgrund der fehlenden technischen und kommunikativen Möglichkeiten noch auf die räumliche Nähe zu der gewählten Krankenkasse angewiesen war. Die Zweigstellen befanden sich direkt auf dem Betriebsgelände und es wurden ausschließlich Mitarbeiter aufgenommen, die auch in dem Unternehmen beschäftigt waren. Erst 1999 öffnete sich die Krankenkasse für alle Mitglieder und agierte bundesweit, bis sie in die Vereinigte BKK fusionierte. Im Gegensatz zu vielen anderen Fusionen handelt es sich bei der Vereinigten BKK um eine Neugründung einer Krankenkasse nach dem Zusammenschluss mehrerer kleinerer Kassen.
Neckermann-BKK: Die Leistungen der Krankenkasse
Die Versicherten der Neckermann-BKK können seit der Fusion die Leistungen der Vereinigten BKK in Anspruch nehmen. Hierzu gehören neben den Basisleistungen, die der Gesetzgeber jeder Krankenkasse vorschreibt, weitere individuelle Angebote, welche die Versicherten annehmen und mitunter sogar Prämien kassieren können. Gerne gewählt wird das Hausarztmodell, bei dem sich das Mitglied und seine mitversicherten Angehörigen verpflichten, bei einer Erkrankung zuerst den Hausarzt zu konsultieren. Dieser wird dann notwendige Folgeuntersuchungen veranlassen, so dass die optimale Betreuung im Krankheitsfall nicht eingeschränkt ist. Bei der Teilnahme an diesem Modell wird den Mitgliedern die Zahlung der vierteljährlichen Praxisgebühr erlassen. Darüber hinaus bietet die BKK verschiedene Wahltarife an, bei denen der Versicherte zwischen Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung wählen kann. Diese gelten für bestimmte Leistungen, der Versicherte kann zwischen verschiedenen Optionen wählen.