ab 0,69 %eff. p.a. *

Kredit

* Standardkonditionen: 0,69% effektiver Jahreszins bei 1.000 EUR Nettodarlehensbetrag, 36 Monate Laufzeit, 0,69% gebundener Sollzins. Repräsentatives Beispiel gem. §6a PAngV.
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Die älteste Finanzierungsform der Wirtschaft - partiarisches Darlehen

Die Bezeichnung partiarisches Darlehen steht für eine Form der Unternehmensfinanzierung. Diese Form der Finanzierung gilt gemeinhin als die älteste auf der Welt und ist bereits für das alte Venedig nachgewiesen. Ein Unternehmen erhält mit Begründung einer Nachrangigkeit wirtschaftliches Eigenkapital. Die Geldgeber verbindet mit der Kapitalzuführung eine Beteiligung am Umsatz und Gewinn. Ein fester Zins wird für das Einbringen des Kapitals nicht gezahlt. In jedem Falle wird die Eigenkapitalquote des Unternehmens gestärkt. Zudem verbessert sich das Ranking des Unternehmens bei Ratingagenturen und Banken. Ein partiarisches Darlehen gehört laut Aktiengesetz (§ 292 Akt.G) zu den Teilgewinnabführungsverträgen.

Ein partiarisches Darlehen verbessert ein Ranking bei der Hausbank

Als Finanzierungsmittel für Projekte, Gründung von Unternehmen bzw. Unternehmensübernahmen sowie zur Entwicklung und Einführung von Produkten ist vornehmlich ein partiarisches Darlehen geeignet. Ein Geldgeber sollte bei derartiger Finanzierung solide Profite erwarten können sowie eine voraussehbare Entwicklung vorfinden. Die Laufzeit eines solchen Darlehens liegt oft über der normaler Bankkredite. Laufzeiten von 5 bis 15 Jahren sind üblich, wobei eine Tilgung während der Vertragsdauer nicht erfolgt. Bei Ablauf des Vertrages erhält der Geldgeber seinen Betrag in einer Summe zurück. Das Darlehen kann in diesem Fall mit einer Anschlussfinanzierung durch die Hausbank abgelöst werden, da mit einem verbesserten Rating auch günstige Kredite gewährt werden.