Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG(PSVaG) ist eine Selbsthilfeeinrichtung, die das primäre Ziel hat, Arbeitgeber in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung zu unterstützen. Im Fokus steht hierbei die Rentenabsicherung, wobei Personen berücksichtigt werden, die aufgrund einer Insolvenz des Arbeitgebers einen Ausfall der eingeplanten Leistungen befürchten müssen. In diesem Fall greift der Pensions-Verein und übernimmt bei einer Insolvenz des betreffenden Unternehmens die Versorgung aller Arbeitnehmer, die aus der Beschäftigung resultierende Ansprüche auf eine Betriebsrente haben. Somit ist der Verein eine Einrichtung der deutschen Wirtschaft, der im öffentlichen Auftrag handelt.
Pensions-Sicherungs-Verein VVaG(PSVaG) als elementarer Altersschutz
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG(PSVaG) wurde bereits im Jahr 1975 gegründet und basiert auf diversen Verbänden und Gesellschaften, die im Laufe der Jahre den heutigen Verein hervor gebracht haben. Arbeitnehmer beziehungsweise Rentner, die auf Leistungen des Vereins zugreifen, brauchen dabei keine Mitgliedschaft eingehen beziehungsweise sonstige Beiträge zahlen. Um diese Insolvenzleistung zu finanzieren, besteht für Arbeitgeber eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht, sodass Unternehmen statt Arbeitnehmer entsprechende Gelder einzahlen, aus denen dann Insolvenzausfälle geregelt werden. Die Höhe der Beiträge wird für die Arbeitgeber jährlich neu festgelegt und richtet sich dementsprechend auch nach der generellen wirtschaftlichen Gesamtlage und nach der Anzahl der jährlichen Insolvenzen.