Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation WaG ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge, die sich insbesondere an genossenschaftlich ausgerichtete Unternehmen ausrichtet. Als Kernkompetenz sorgt die Pensionskasse für eine sichere Verwaltung und Organisation der von Arbeitgebern finanzierten betrieblichen Altersversorgung. Dementsprechend steuert die Kasse als kleiner Versicherungsverein die Beitragsgelder ihrer Mitglieder, um Pensionäre und Rentner im Alter entsprechende Leistungen zukommen lassen zu können. Zu den Mitgliedern zählen somit die im Genossenschaftswesen tätigen Arbeitgeber wie auch ihnen nahestehende Einrichtungen. Ebenso gehören Arbeitnehmer zum Kreis der Mitglieder, die durch ihre Arbeitgeber zur Versicherung automatisch angemeldet werden.
Pensionskasse regelt rechtsfähige Organisation für Arbeitnehmer
Die Pensionskasse regelt als rechtsfähige Organisation für Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene einen relevanten Rechtsanspruch auf Altersleistungen. Das von den Arbeitgebern eingezahlte Kapital wird dabei in Geldwerte umgewandelt und an die Adressaten ausgezahlt. Diese Kasse zählt damit zu den Grundsäulen in Bezug auf die Altersversorgung und verfolgt als unabhängige und selbstständige Einrichtung wichtige Ziele für die kompetente Absicherung von Arbeitnehmern. Ergänzend stellt die Pensionskasse diverse Informationen für Versicherungsnehmer wie auch für Arbeitnehmer bereit und ermöglicht additiv den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sodass sich die Kasse mit ihren Leistungen sowohl an Arbeitgeber wie auch an Arbeitnehmer richten kann.