Arbeitslose stecken oft in einer unangenehmen Lage, wenn es um Versicherungen geht. Dies gilt auch für die Krankenversicherung. Liegt eine Befreiung der Versicherungspflicht vor, ist ein Wechsel in die PKV für Arbeitslose möglich. Wer vor Beginn der Arbeitslosigkeit bereits privat krankenversichert war und dies beibehalten möchte, kann für die Prämien der PKV für Arbeitslose eine Kostenübernahme beantragen. Viele Versicherungsunternehmen bieten für diese Personengruppe spezielle Tarife an. Erzielt der Arbeitslose wieder ein eigenes Einkommen, kann er in einen anderen Tarif wechseln. Folgt unmittelbar nach der Arbeitslosigkeit der Rentenbezug, werden auch hierfür spezielle Tarife angeboten.
Mehr als nur Standardleistungen für privat versicherte Arbeitslose
Arbeitslose haben in der gesetzlichen Krankenversicherung nur Anspruch auf Standardleistungen und müssen dadurch auf einige Leistungen verzichten. Die PKV für Arbeitslose bietet dem Versicherten aber die Möglichkeit, seine gewohnten Leistungen im Bedarfsfall auch in Anspruch nehmen zu können. Kann der privat krankenversicherte Arbeitslose allerdings die Beiträge nicht mehr aufbringen, kann er einen Antrag auf Bezuschussung seiner Versicherungsprämie stellen. Zuschüsse für die Beiträge zur PKV zahlt das Jobcenter nur in der Höhe, die ein vergleichbar gesetzlich Versicherter zu zahlen hätte. Eine möglicherweise verbleibende Differenz muss der Arbeitslose selbst zahlen.