Bis vor wenigen Jahren kritisierte man die Versicherungsunternehmen wegen sehr hoher Beiträge für privat versicherte Rentner. Im Rahmen der Gesundheitsreformen haben die Versicherer allerdings Möglichkeiten gefunden, die Beiträge der PKV für Rentner den Gegebenheiten anzupassen. So wird Rentnern ab dem 55. Lebensjahr ein Basis-Tarif für ihre PKV angeboten, der zwar nur den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthält, aber auch nur maximal so viel kostet. Dank der gebildeten Altersrückstellungen der Versicherer kann es zu einer Kostensenkung der Prämien kommen, teilweise sogar bis unter die Maximalhöhe der Prämien in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Privat versicherte Rentner werden durch die Versicherungsträger bezuschusst
Für Rentenbezieher, die in einer PKV für Rentner krankenversichert sind, werden von den Rentenversicherungsträgern Zuschüsse für den Versicherungsbeitrag gewährt. Dieser Zuschuss gilt nicht nur bei Versichertenrenten, sondern auch bei Hinterbliebenenrenten und wird nur auf Antrag gezahlt. Der Beitragszuschuss für die PKV für Rentner beträgt 50 Prozent des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung, höchstens jedoch bis zu 50 Prozent des Krankenversicherungsbeitrages. Ändert die Krankenkasse diesen allgemeinen Beitragssatz, wirkt sich dies mit 3-monatiger Verzögerung auf die Beitragsberechnung der PKV aus. Der Zuschuss wird in Zusammenhang mit der Rente gezahlt. Beiträge zur Pflegeversicherung werden von den Rentenversicherungsträgern nicht bezuschusst.