Für welche Schäden kommt die private Haftpflichtversicherung nicht auf? Es gibt Schadensfälle und -konstellationen, bei denen die private Haftpflichtversicherung nicht zahlt. Hierzu zählen unter anderem die Punkte "Vorsatz und Fahrlässigkeit", "gemietete Sachen" und "eigenes Verschulden".
Vorsatz und gemietete oder geliehene Sachen
Der Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung greift nicht, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder er im Zusammenhang mit einer kriminellen Handlung steht. Des Weiteren sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen in vielen Privathaftpflichtpolicen ebenfalls vom Schutz ausgeschlossen (Ausnahme: gemietete Wohnung) Doch bei immer mehr Haftpflichtversicherern sind auch gemietete oder ausgeliehene Gegenstände mitversichert.
Verschulden und Deliktunfähigkeit
Schäden, die ohne Verschulden entstanden sind, werden auch nicht ersetzt. Ein gutes und häufiges Beispiel hierfür ist, wenn Ihr Kind etwas anstellt, Sie aber die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. In diesem Fall müssen Sie für den Schaden nicht aufkommen, denn Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig bzw. deliktunfähig. Einige Versicherungsgesellschaften haben dieses Problem in der Zwischenzeit aber erkannt und bieten zusätzlichen Versicherungsschutz für Schäden an, die durch Kinder unter 7 Jahren entstanden sind.
Risiken, die nicht zum privaten Alltag gehören, müssen zusätzlich versichert werden. Dazu können z.B. die folgenden Versicherungen abgeschlossen werden: