Die private Haftpflichtversicherung ist freiwillig und doch unverzichtbar. Doch was ist eigentlich alles versichert? Was ist im Grundschutz enthalten? Welche Extras gibt es und wann ist eine Entschädigung durch die Versicherung ausgeschlossen?
Familienhaftpflicht
Paare (ob verheiratet oder unverheiratet) und Familien mit Kindern können in der Privathaftpflicht von der Familienversicherung profitieren.
Bei der Familienversicherung gilt: ein Haushalt = ein Vertrag = Kosten gespart
Ledige Kinder in Ausbildung oder Studium sind in der Familienhaftpflichtversicherung eingeschlossen. Folgt nach der Lehre die Arbeitslosigkeit, bleibt der Schutz bestehen. Auch gleichgeschlechtliche oder unverheiratete Paare können sich als Familie versichern lassen. Der Vorteil hierbei ist, dass eine Police überflüssig wird, sobald man einen gemeinsamen Hausstand pflegt.
Passiver Rechtsschutz
Erwähnenswert ist außerdem, dass die Versicherung hilft, eine nicht berechtigten Forderung, die ein Geschädigter Ihnen gegenüber erhebt, abzuwehren. Die Experten Ihrer Privathaftpflicht prüfen, ob nach geltendem Recht tatsächlich für einen Schaden zu haften ist oder nicht. Dies wird auch defensiver bzw. passiver Rechtsschutz genannt.
Schäden durch Haustiere
Der Grundschutz in der Privathaftpflicht deckt üblicherweise alle im privaten Bereich entstandenen Missgeschicke ab. Darunter fallen auch zahme Haustiere wie Katzen, Hamster, Vögel und sogar Bienen. Für Hunde und Pferde brauchen Sie eine Tierhaftpflichtversicherung. Nimmt man einen fremden Hund gelegentlich in Obhut oder reitet ein fremdes Pferd, steht die Versicherung auch für diese etwaigen Schäden gerade.
Zusätzlicher optionaler Versicherungsschutz
Je nach Lebenssituation ist eine Erweiterung des Grundschutzes nötig. Jeder sollte vor Abschluss prüfen, ob folgende Risiken für ihn in Frage kommen. Eventuell können einige Zusätze schon im Grundschutz enthalten sein, eventuell kann man auch getrost darauf verzichten. Extras gibt es in Form von Schlüsselversicherungen für Zentralanlagen (jedoch keine Büroanlagen). Allmählichkeitsschäden, zum Beispiel durch Rauch oder Feuchtigkeit, gehören in diese Kategorie. Ebenso können Kinder unter sieben Jahren mitversichert werden. Diese gelten dem Gesetz nach zwar als deliktunfähig, jedoch können Eltern ein manchmal berechtigtes Interesse daran haben, den Schaden des Nachwuchses doch finanziell zu begleichen. Die Versicherung unterscheidet auch streng zwischen Bauherren, Haus- und Grundstückseigentümern und Wohnungseigentümern. Nur letztere sind durch die private Haftpflicht gesichert. Der Grundstückeigentümer an sich haftet bei herunterfallenden Dachziegeln oder Verletzungen, die auf seinem Grundstück entstehen.
Einige Schäden müssen aber in jedem Falle aus eigener Tasche bezahlt werden. Wer einen Streit anzettelt, bei dem der Gegner einen Zahn einbüßt, muss diesen selbst ersetzen. Auch geliehene oder gepachtete Sachen werden wie eigene behandelt und können daher meist bei alten Tarifen der Versicherung nicht in Rechnung gestellt werden. Neuere Privathaftpflichttarife bieten in diesem Fall in der Regel Versicherungsschutz. Zu beachten ist ebenfalls, dass Mitversicherte, also etwa Familienmitglieder, sich nicht gegenseitig haftbar machen können. Hier greift die Regelung zu Eigenschäden.