Ob zu Fuß, per Rad oder auf dem Wasser - Hobby- und Freizeitsportler sollten nicht nur auf ihre Kondition und Ausrüstung, sondern unbedingt auch auf ihre private Haftpflichtversicherung ein besonderes Auge werfen. Denn nicht jede Police deckt auch jede Sportart ab. Insbesondere, wenn Menschen verletzt werden, endet dies immer häufiger in einer finanziellen Disqualifikation und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe.
Aus Versicherungssicht heikle Sportarten
Vor allem bei schnellen und riskanten Sporttrends greift der Schutz vieler Versicherungen oft nicht mehr. So zum Beispiel die Teilnahme an Pferde-, Rad- und Motorsportrennen. Auch für all jene, die ab und zu gern einmal abheben gilt: Motorsport- und Segelfliegen, Ballonfahren und Drachen- sowie Hängegleiterfliegen bedingen einer besonderen Halterhaftpflicht. Für Pferdehalter ist eine Tierhaftpflichtversicherung unverzichtbar und auch Jäger sollten sich unbedingt zusätzlich versichern. Und vor allem Mannschaftssportler sollten beachten: Spieler haften in der Regel nicht für Verletzungen anderer. Auch hier greift die Haftpflichtversicherung also nicht.
Spezialfall Wintersport: Snowboard- und Skifahren
Beim Skifahren und Snowboarden gibt es klare Verhaltensregeln, die 10 FIS-Verhaltensregeln, die zu berücksichtigen sind. Dennoch erleiden rund 100.000 Skifahrer und Snowboarder pro Saison einen Unfall. Leider ist zu oft Alkohol auf der Piste im Spiel. Wer beim Wintersport einen hebt, risikiert zwar in den seltensten Fällen den Versicherungsschutz seiner Privathaftpflicht-Versicherung. Doch gilt immer noch die erste und wichtigste aller FIS-Regeln: Rücksicht nehmen auf alle, die sich auf der Piste vergnügen!
Privathaftpflicht-Schutz checken und vergleichen
Ist man nicht bereits über seinen Partner oder seine Eltern haftpflichtversichert, so ist deshalb eine eigene Police unabdingbar. Ebenso wie ein genauer und konsequenter Vergleich dieser. Denn wer sich gezielt informiert, kann im Jahr bis zu 50 Euro sparen. Die Deckungssumme sollte jedoch nicht Zielscheibe von Abstrichen sein, da diese die Jahresprämie meist nur minimal erhöht, im Schadensfall aber wichtiger Existenzretter sein kann. Denn vor allem bei Personenschäden gilt: Bietet die Versicherung weniger als 3 Millionen Euro Abdeckung pro Person, rät es sich unbedingt den Versicherungsschutz zu erhöhen oder zu einem anderen Anbieter wechseln.