Private Krankenkassen Übersicht

Private Krankenkassen in Deutschland

In Deutschland stehen sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme gegenüber. Während die GKV als Sozialversicherung konzipiert ist, fußt die PKV auf der Privatautonomie einer Individualversicherung. Das bedeutet, dass sich private Krankenkassen und Versicherte auf Grundlage der Vertragsfreiheit begegnen und ihre Verträge weitgehend frei gestalten können. Von der Vertragsfreiheit wird rege Gebrauch gemacht. 8,9 Millionen Menschen waren zum Jahresende 2010 bei privaten Krankenkassen versichert. Die Millionenschar bestehender Versicherungsverträge wird dabei von aktuell 46 privaten Krankenkassen getragen.

Um als Arbeitnehmer Mitglied einer privaten Krankenkasse zu werden, muss im Hinblick auf das Einkommen eine Bedingung erfüllt sein: Das zugrundeliegende Einkommen muss die sogenannte Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten. Diese Versicherungspflichtgrenze, die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt ist, wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt und liegt für 2016 bei 56.250 Euro.

Arbeitnehmern, die unter der Versicherungspflichtgrenze liegen, bleibt der Zugang in die private Krankenkasse versperrt. Sie sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihnen bleibt aber immerhin das Auswahlrecht bei der Suche nach der richtigen gesetzlichen Krankenkasse. Denn in Deutschland gilt Kassenwahlfreiheit in der GKV. Da sich die gesetzlichen Kassen im Bereich der Zusatzleistungen durchaus unterscheiden, kann ein Krankenkassenvergleich lohnenswert sein.

Im Zuge der Gesundheitsreform wurden die Regelungen für den Eintritt in eine private Krankenkasse insoweit gelockert, als die besagte Versicherungspflichtgrenze seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr dreimal nacheinander überschritten werden muss. Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform ist die 3-Jahres-Regel hinfällig und der Eintritt in eine private Krankenkasse bereits beim erstmaligen Überschreiten der Einkommensgrenze möglich.

Diese neue Regelung hat den privaten Krankenkassen bereits einen satten Zulauf an Mitgliedern aus der gesetzlichen Krankenversicherung gebracht. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind alleine von Januar bis April 2011 schon knapp 40.000 Mitglieder von der GKV zu den privaten Krankenkassen gewechselt. Experten gehen davon aus, dass die reformbedingten Wechselbewegungen von der GKV zu den privaten Krankenkassen auch künftig auf hohem Niveau bleiben werden. So schätzt die Unternehmensberatung A. T. Kerney, dass 2012 bis zu 80.000 Mitglieder der GKV den Rücken kehren und stattdessen in die privaten Krankenkassen eintreten könnten.

In den privaten Krankenkassen angekommen, stoßen die PKV-Wechsler vor allem mit Blick auf die Finanzierung und Leistung auf grundlegende Unterschiede zur GKV. Ihre Beiträge errechnen sich nunmehr nicht nach dem solidarischen Leistungsfähigkeitsprinzip, sondern nach dem Äquivalenzprinzip, das maßgeblich für die private Krankenkasse ist. Anders als in der GKV richtet sich der Beitrag in der privaten Krankenkasse nicht nach dem Einkommen der Versicherten, sondern nach deren individuellem Risiko.

Das Äquivalenzprinzip strebt dabei ein gleichwertiges - also äquivalentes - Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung an. Dazu wird die Versicherungsprämie, die an die private Krankenkasse zu zahlen ist, anhand der personenbezogenen Merkmale wie Geschlecht, Beruf, Alter, Eintrittsalter und vor allem Gesundheitszustand errechnet.

Das Äquivalenzprinzip sorgt gerade bei jungen und gesunden Versicherten für günstige Prämien. Sie müssen nicht die Alten und Kranken mitfinanzieren. Daher darf vermutet werden, dass das Gros derer, die von der GKV in die privaten Krankenkassen gewechselt sind, überwiegend in einem guten Gesundheitszustand waren. Davor, dass die Gesundheitsausgaben des Versicherten mit seinem Alter steigen, ist auch die private Krankenkasse nicht gefeit. Um dem entgegen zu treten, bilden die privaten Krankenkassen sogenannte Altersrückstellungen.

Mit der Bildung von Alterungsrückstellungen sparen die privaten Krankenkassen schon in den ersten Beitragsjahren für das erhöhte Krankheitsrisiko des Versicherten im Alter. Später werden dann die Altersrückstellungen aufgelöst und zur Mitfinanzierung der Beiträge im Alter verwendet. Auf diese Weise schieben die privaten Krankenkassen Beitragsexplosionen in der Zukunft einen Riegel vor und können die Beiträge vergleichsweise stabil halten.

Auf der Leistungsseite der privaten Krankenkassen stoßen die PKV-Wechsler sowohl mit Blick auf das Leistungsspektrum als auch auf die Abrechnungsform auf grundlegende Unterschiede zur GKV. Der Leistungsumfang in der privaten Krankenkasse richtet sich nach der individuellen Vereinbarung, die zwischen Versicherer und Versicherten abgeschlossen wurde, und ist im Versicherungsvertrag festgehalten. In der Regel ist der Leistungsumfang bei einer privaten Krankenkasse höher. Freie Arzt- und Krankenhausauswahl sind beispielsweise bekannte Privilegien von Privatversicherten.

Bei der Abrechnung der Leistungen rechnet eine private Krankenkasse nicht nach dem Sachleistungsprinzip der GKV, sondern nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Das heißt, dass Versicherte in Anspruch genommene medizinische Leistungen aus eigener Tasche bezahlen und somit zunächst in Vorleistung gehen. Die Rechnung wird dann im Anschluss bei der privaten Krankenkasse eingereicht und von ihr entsprechend dem Krankenversicherungstarif erstattet.

Eine Übersicht über die wichtigsten privaten Krankenkassen finden Sie hier:

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