Die private Krankenversicherung für Freiberufler ist eine Wahlmöglichkeit, wenn es um einen umfassenden Krankenversicherungsschutz für freiberuflich Tätige geht. Für einen Freiberufler hat der Gesetzgeber keine Pflichtmitgliedschaft festgelegt. Damit bleiben ihm die Wahlmöglichkeiten, entweder als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder als Mitglied einer privaten Krankenversicherung versichert zu sein. Als freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte erhalten Freiberufler die gleichen Leistungen wie Pflichtversicherte. Eine Ausnahme bildet hierbei das Krankengeld, welches extra versichert werden muss. Alle Krankenversicherungsbeiträge sowohl in einer gesetzlichen als auch für eine private Krankenversicherung muss ein Freiberufler selbst tragen, da sie naturgemäß keinen Arbeitgeber haben.
Eine private Krankenversicherung für Freiberufler - besonders für Singles attraktiv
Die private Krankenversicherung für Freiberufler bietet umfassenden Versicherungsschutz unabhängig vom erzielten Einkommen. Ein Freiberufler, der freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss einen jeweils bundeseinheitlich geltenden Beitragssatz zahlen. Berechnungsgrundlage hierfür sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Freiberufler gibt es viele Vorteile, was sich beispielsweise in einem weltweiten Versicherungsschutz und freier Arztwahl zeigt. Eine Betragsrückerstattung findet bei den meisten für mehrere Monate statt, wenn keine Leistungen abgerechnet wurden. Eine Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen, wenn diese innerhalb eines Selbstbehalts bleiben, ist dennoch möglich. Besonders für Singles kann die private Versicherung eine sinnvolle Alternative zu freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sein.