Ratgeber

Krankengeld als Krankentagegeld in der PKV

Die private Krankenversicherung hat als Krankengeld beispielsweise das Krankentagegeld. Dieses wird dann ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer die Krankschreibung als entsprechenden Nachweis eingereicht hat. Ziel ist es, Arbeitsausfälle und dadurch entstehende finanzielle Verluste abzusichern. Die Höhe des Krankentagegeldes richtet sich nach den Ansprüchen des Versicherungsnehmers. Der Versicherte kann bei Versicherungsabschluss die Höhe der Summe, die seine private Krankenversicherung im Krankheitsfall pro Tag bezahlt, im Vorfeld festlegen. Ebenso kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ab wann die Versicherung das Krankentagegeld zahlt. Für Arbeitnehmer empfiehlt sich, das Krankentagegeld frühstens mit Ende der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnfortzahlung zu beziehen. Kinder, Hausfrauen und Arbeitslose sollten grundsätzlich von einem Krankentagegeld absehen, denn so lassen sich auch Kosten für die monatlichen Prämien sparen. Anders sieht es jedoch bei dem Krankenhaustagegeld aus.

Das Krankengeld der privaten Krankenversicherung als Krankenhaustagegeld

Zusätzlich zum Krankentagegeld besteht für Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, ein Krankenhaustagegeld zu erhalten. Dieses wird von der Versicherungsgesellschaft nur dann gezahlt, wenn der Versicherte sich auch tatsächlich in stationärer Behandlung befindet. Die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes erfolgt zusätzlich zum Krankentagegeld, sofern beide Krankengelder in der Versicherungspolice enthalten sind. Im Gegensatz zum Krankentagegeld ist die private Krankenversicherung und deren Krankengeld als Krankenhaustagegeld für alle Personengruppen geeignet. So dient dieses hauptsächlich dazu, durch den Krankenhausaufenthalt entstehende Kosten, wie zum Beispiel Fahrkosten der Familie, abzudecken.