Die Private Krankenversicherung steht laut Gesetz nicht jedem offen. Derzeit sind etwa 10% in Deutschland bei den Privaten versichert. Folgende Gruppen können entscheiden, ob Sie sich privat Krankenversichern:
Selbständige, Freiberufler, Unternehmer:Personen dieser Gruppe (außer Landwirte und Künstler) sind nicht versicherungspflichtig. Sie können sich entscheiden, ob sie ohne Krankenversicherungsschutz leben und dann ihre Arztrechnungen aus der eigenen Tasche bezahlen, ob sie freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten oder ob sie eine private Versicherung abschließen möchten. Die meisten Kunden der privaten Krankenversicherungen gehören zu dieser Personengruppe.
Angestellte und Arbeiter, die mehr als 56.250 € p. a. verdienen:Der Gesetzgeber hat eine Versicherungspflichtgrenze eingeführt, die derzeit bei 56.250 € Jahreseinkommen liegt. Arbeitnehmer, die unterhalb dieser Grenze liegen müssen in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Diejenigen die mehr verdienen, können entscheiden, ob sie freiwillig in der gesetzlichen bleiben oder zu einem privaten Anbieter wechseln. Viele entscheiden sich für die letztere Variante, da den hohen Gesundheitsleistungen häufig niedrigere Beiträge gegenüber stehen. Außerdem übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der monatlichen Kosten.
Für Ärzte / Zahnärzte und AIPs haben die privaten Krankenversicherungen häufig vergünstigte Medizinertarife, so dass diese Personengruppe in der privaten Versicherung sehr günstig davon kommt.
Beamte:Wer im öffentlichen Dienst verbeamtet ist oder als Angestellter Anspruch auf Beihilfe hat, kann sich privat versichern. Diese Gruppe muss prinzipiell ihre Arztrechnung unabhängig vom Gehalt selber bezahlen, bekommt aber einen Kostenzuschuss, der nicht gering ausfällt. Z.B. bekommt ein Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern 70 % der Kosten erstattet. Die restlichen 30 % können preisgünstig über eine Private Krankenversicherung abgedeckt werden. Daher sind ziemlich viele Beamte Mitglied in einer privaten Krankenversicherung. Selbstverständlich steht den Beihilfeberechtigten auch der Weg in die gesetzliche Krankenkasse offen, allerdings müssen sie hier den vollen Beitrag zahlen.
Studenten:Studenten sind bis maximal zur Vollendung des 28. Lebensjahrs über die Eltern versichert. Danach profitieren Sie bis längstens zur Vollendung des 30. Lebensjahrs oder bis zum 14. Fachsemester von den günstigen Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen. Nach dieser Zeit haben sie die Möglichkeit zu einer privaten Versicherung zu wechseln.