Ratgeber

Die fünf Bausteine der Privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich besteht die Private Krankenversicherung aus fünf Bausteinen:

  • 1. Ambulanter Schutz
  • 2. Zahnschutz
  • 3. Stationärer Schutz
  • 4. Pflegepflichtversicherung
  • 5. Beitragsentlastung im Rentenalter

Sie können sich mit diesen Bausteinen Ihren gewünschten Krankenversicherungsschutz individuell zusammenstellen: von einer Grundsicherung (ähnlich wie der Versicherungsschutz in einer Gesetzlichen Krankenkasse) bis hin zu Spitzenleistungen in allen Bereichen.

Ambulanter Schutz

Erstattung der Kosten von Arztbesuchen, für Medikamente, Heilmittel (z. B. Massagen) und Hilfsmittel (z. B. Brille oder Hörgerät)

Zahnschutz

Erstattung der Kosten für Zahnbehandlungen und –ersatz, auch für die Kiefer-Orthopädie (z. B. Zahnspange für Ihr Kind) Für Zahnbehandlungen können Sie die Leistungshöhe zwischen 80 und 100 %, beim Zahnersatz zwischen 40 und 90 %, selbst festlegen.

Stationärer Schutz

Erstattung der Kosten, die durch ärztliche Behandlung, Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehen. Sie müssen sich vorher entscheiden, ob Sie eine Privatstation mit einem Ein- oder Zweitbett-Zimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt bevorzugen oder ob Ihnen in Verbindung mit dem Stationsarzt der Aufenthalt in einem Mehrbett-Zimmer ausreicht.

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegeversicherung ist seit dem 1.01.1995 gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei erhalten Angestellte einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % des Beitrages – maximal allerdings 29,96 € / Monat. Regionale Unterschiede sind meist vorhanden.

Beitragsentlastung im Rentenalter

Seitdem das Gesundheitsreformgesetz 2000 in Kraft getreten ist, ist dieser Bestandteil gesetzlich vorgeschrieben. Jeder muss beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung einen Beitragszuschlag von 10 % auf bestimmte Tarife entrichten. Während Ihres Arbeitslebens wird dieser Mehrbeitrag mit ca. 7 % verzinslicht angespart und zur Beitragsreduzierung im Rentenalter verwendet.