Ratgeber

Kinderfreibetrag darf nicht mehr abgezogen werden

Zum Jahresanfang wurden die Regeln für freiwillig Krankenversicherte geändert. Speziell Familien, in denen ein Ehepartner freiwillig versichert ist, wird das teuer zu stehen kommen. Denn jetzt kann der Kinderfreibetrag nicht mehr abgezogen werden, was für einen Großteil der Betroffenen eine deutliche finanzielle Belastung darstellt. Prüfen Sie hier, ob sich für Sie ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt.

Von der Neuregelung betroffen sind vor allem Familien, in denen ein Ehepartner nicht berufstätig, aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Hierbei handelt es sich insbesondere um Familien, in denen der andere Partner entweder privat krankenversichert ist oder als Berufssoldat oder Polizeibeamter arbeitet. Bisher wurde zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags der Ehefrau das halbe Einkommen des Ehemannes gewissermaßen als eigenes Einkommen der Frau unterstellt. Von dem so ermittelten Einkommen konnte der Kinderfreibetrag von monatlich 840 Euro pro Kind abgezogen werden. Für die verbleibende Summe wurde der Krankenkassenbeitrag bezahlt.

Das hat sich nun geändert. Seit Anfang des Jahres kann der Kinderfreibetrag nicht mehr abgezogen werden. Das bedeutet für viele Familien eine enorme zusätzliche finanzielle Belastung. Eine freiwillig versicherte Ehefrau mit zwei Kindern beispielsweise muss nun fast das Doppelte an monatlichen Beiträgen zahlen.