Kortisonhaltige Kombiarzneien sollen nicht mehr auf Rezept verordnet werden. Bei der geplanten Änderung der Arzneimittel-Richtlinien will der Gemeinsame Bundesausschuss kortisonhaltige Kombinationsarzneimittel zur örtlichen, oberflächlichen Anwendung von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Krankenkassen ausschließen. Dagegen wehren sich Betroffene und Dermatologen. Patienten, die bereits jetzt die rezeptfreien Arzneien selbst bezahlen müssen, fürchten neue finanzielle Belastungen. Noch ist die neue Richtlinie nicht in Kraft. Den Richtlinienentwurf, wie er im März vom G-BA beschlossen wurde, bekamen Beteiligte und Betroffene, die nun Gelegenheit zur Stellungnahme haben - eine mündliche Anhörung ist allerdings nicht vorgesehen.
Etwa vier Millionen Patienten, die unter Hautkrankheiten leiden, wären von dem Verordnungsausschluss betroffen. Im vergangenen Jahr bezahlten die Kassen für die Kortisonkombinationen in Salbenform knapp 58 Millionen Euro. Seine Entscheidung begründet der Bundesausschuss mit der Behauptung, kortisonhaltige Kombinationen seien "kein Therapiestandard nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse". Die Maßnahme diene der Präzisierung der Wirtschaftlichkeit und der Qualitätssicherung. Der Erkenntnisstand des Bundesausschusses sei falsch und veraltet, so Professor Matthias Augustin, Leiter des Competenzzentrums Versorgungsforschung in der Dermatologie (Hamburg), gestern in Berlin. Der G-BA ignoriere die Aussagen der Europäischen Arzneimittelagentur und des Arznei-Verordnungsreports zur pharmakologischen und galenischen Sinnhaftigkeit einer Kombination von Kortison und Harnstoff. Eine im letzten Jahr mit 2009 Patienten vorgenommene Versorgungsstudie habe gezeigt, dass die Kombinationstherapie weniger Behandlungsaufwand bedarf, für Patienten einfacher anzuwenden ist und darum die Compliance und damit das Therapieergebnis verbessert. Die Kosten für die Kassen seien ferner geringer als in einer kombinierten Therapie mit Monopräparaten.
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