Besonders privat Krankenversicherte, die die Vorteile zu schätzen wissen, sollten noch in diesem Jahr den Versicherer wechseln. Denn hier gibt es bei vergleichbaren Leistungen ganz erhebliche Preisunterschiede. Und ab 2009 ist ein Wechsel unter Mitnahme des Übertragungswertes dann nur noch in den Basistarif möglich. Und der bietet lediglich GKV-Pflichtleistungen.
Privat Krankenversicherte, die einen Wechsel ihres Tarifes planen, sollten das noch in diesem Jahr tun. Denn ab 2009 wird sich der Wunschtarif um ein vielfaches, aufgrund der Neuregelungen durch die Gesundheitsreform, verteuern. Beabsichtigen Sie erst 2009 unter Mitnahme des Übertragungswertes den Tarif oder die Gesellschaft zu wechseln, müssen sie sich darauf einstellen, zunächst im Basistarif des neuen Versicherers für eine Mindestversicherungsdauer von 18 Monaten zu bleiben.
Wird vor Ablauf der 18-Monats-Frist gewechselt, kann nur die im Basistarif neu aufgebaute Alterungsrückstellung mitgenommen werden. Alle beim Vorversicherer erworbenen Übertragungswerte gehen dann für immer verloren. Somit verteuert sich der Tarif sogar um ein vierfaches – durch den Verlust des Übertragungswertes, das höhere Eintrittsalter, die eventuelle Verschlechterung des Gesundheitszustandes und die generell höheren Beiträge ab 2009. Daher gilt für privat Krankenversicherte: Ein noch in diesem Jahr vollzogener Wechsel sichert Ihnen das heutige Eintrittsalter und günstige Beiträge.