Ratgeber

Zahnbehandlung und Zahnersatz

Die Versicherungsgesellschaft sollte auch Honorare des Zahnarztes bis zum 3,5fachen Gebührensatz bezahlen. Allerdings gibt es keine Versicherung, die jede Zahnarzt-Rechnung komplett begleicht.

Die Kosten für die Zahnbehandlung (z. B. Füllungen) werden vom Versicherer erstattet: je nach Tarif zu 50 bis 100 %. Der Prozentsatz liegt bei Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken) je nach Tarif zwischen 50 % und 90 %. Die Material- und Laborkosten werden in manchen Tarifen ebenfalls nur zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen.