Seit 1. Juli bestehen neue Möglichkeiten und dringender Handlungsbedarf für jene, die aus finanziellen Gründen, Unwissenheit oder latenter Trägheit nicht versichert sind. Wer zuletzt selbständig und ohne Versicherung war, wer keinen Anspruch auf eine gesetzliche Versicherung hat oder zuletzt privat versichert war, hat jetzt ein Anrecht auf die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse zu einem Standardtarif. Dieser Tarif kostet monatlich bis zu 500 Euro, die Leistungen entsprechen der gesetzlichen Krankenversicherung. Von dieser Regelung sind beispielsweise Personen betroffen, die über einen längeren Zeitraum hinweg im Ausland gearbeitet haben.
In zahlreichen Fällen konnten diese Personen nach ihrer Rückkehr nicht mehr einen neuen Vertrag bei einer PKV abschließen - beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen. Wichtig ist in diesem Kontext daher die Neuregelung, dass bei Vorerkrankungen nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums keine Risikoausschlüsse vorgenommen oder Risikozuschläge bei Vorerkrankungen erhoben werden dürfen. Überdies sei die Höhe des Beitrages vom Alter und Geschlecht des Versicherten abhängig, aber nicht von seinem Gesundheitszustand.
Mit der Neuregelung wird die medizinische Versorgung derjenigen verbessert, die sich im besagten Standardtarif befinden: Sie müssen laut Gesundheitsministerium nicht befürchten, dass sie von Ärzten nur dann behandelt werden, wenn sie selbst erhebliche Zuzahlungen leisten.