In Deutschland sorgt die gesetzliche Pflegeversicherung seit 1995 für die Grundsicherung von pflegebedürftigen Menschen. Da deren Auszahlungen allerdings nicht an den tatsächlichen Kosten der Pflege orientiert sind sondern lediglich einen Teil der Aufwendungen decken, bietet die private Pflegeversicherung eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Schutz. Die private Pflegeversicherung leistet ihre Zahlungen dann, wenn bei dem Versicherten die Pflegebedürftigkeit und die jeweilige Pflegestufe festgestellt wurde. Sie sorgt dafür, dass der Betroffene alle Leistungen erhält, die notwendig sind, um eine Pflegesituation in Würde, ohne Mangel und ohne Abhängigkeit von Angehörigen zu erleben.
Private Pflegeversicherung in drei verschiedenen Modellen
Zur Ergänzung der gesetzlichen Vorsorge steht Verbrauchern die private Pflegeversicherung in drei verschiedenen Modellen zur Verfügung. Entscheidet man sich für die Pflegekostenversicherung, dann erhält man gegen Vorlage entsprechender Rechnungen eine Erstattung der angefallenen Pflegekosten. Deren maximale Höhe wird innerhalb des Vertrags als Summe oder als Prozentsatz vereinbart. Die Pflegetagegeldversicherung dagegen gewährt dem Versicherten für jeden Tag, an dem er ärztlich bestätigt Pflegeleistungen in Anspruch nehmen muss, eine pauschale Summe, deren Höhe von der jeweiligen Pflegestufe abhängt. Die Pflegerentenversicherung schließlich erbringt ihre Leistungen sowohl bei Pflegebedürftigkeit als auch im Todesfall des Versicherten.
Leistungen der pivaten Pflegepolice
Die Pflegeversicherung bietet Leistungen bei der Pflege eines Hilfsbedürftigen in den eigenen vier Wänden an, sondern auch bei der Hilfe in einem anderen Haushalt und in einem Altenwohnheim. Bei dieser Versicherung sind Dienstleistungen nur dann ausgeschlossen, wenn die Betreuung in einem Pflegeheim erfolgt. Bei der Pflegeversicherung mit Leistungen werden Dienste einer ambulanten Pflege als Sachleistungen klassifiziert. Diese Hilfe ermöglicht die Pflege von Pflegebedürftigen mit professionellen Pflegekräften. Je nach Pflegestufe können die ambulanten Dienste in Anspruch genommen werden. Wird eine professionelle Hilfe nicht benötigt, kann für pflegende Angehörige ein Pflegegeld beantragt werden.
- Pflege- und Sachleistungen (z. B. Rollstuhl)
- Pflegegeld
Günstige Beiträge vergleichen
In jungen Jahren lohnt es sich, eine günstige Pflegeversicherung abzuschließen. Die Beiträge halten sich sehr gering und sind im Monat kaum spürbar. Je älter man beim Abschließen einer zusätzlichen Pflegeversicherung ist, desto höher staffeln sich die Beiträge. Manche Anbieter sind dennoch auch für ältere Menschen sehr günstig. Da verschiedene Faktoren beim Beitragsrechner eine wichtige Rolle spielen, ist der Vergleich unbedingt zu empfehlen. Denn eine günstige Pflegeversicherung lässt sich nicht am Namen erkennen, sondern die Details sind ausschlaggebend. Vor allen Dingen spielt das Krankheitsbild und der Lebenswandel eine Rolle, um die Beiträge zu berechnen.
Pflegeversicherung vertraglich kontrollieren
Einige wichtige Punkte sollte eine günstige Pflegeversicherung enthalten. Eine schnelle Bearbeitung, um im Ernstfall die wichtigen Gelder sofort zu erlangen. Die Leistungen sollten für die häusliche und stationäre Pflege gelten. Genauso ist es wichtig, dass man Leistungen in allen drei Pflegestufen bekommt. Diese werden geprüft und werden je nach Pflegestufe bezahlt. Die günstige Pflegeversicherung ist genauso wie jede andere Pflegeversicherung wirksam. Noch ein weiterer, wichtiger Punkt betrifft die Wartezeit. Es ist wichtig, dass es keine Karenzzeit zu beachten gilt. Das heißt: Sollte man einen Tag nach Abschluss des Vertrages zum Pflegefall werden, so sollte diese auch sofort wirksam werden und nicht erst sechs Monate später.
Berechnung der privaten Pflegeversicherung
Die Berechnung der Pflegeversicherung ist vergleichsweise einfach und mit der Berechnung der Krankenversicherung sehr ähnlich. Generell ist die Pflegeversicherung in der Krankenversicherung bereits integriert. Dies bedeutet, dass freiwillig wie auch gesetzlich krankenversicherte Personen praktisch vollautomatisch in die Pflegekasse einzahlen und somit auch zu jeder Zeit über eine Pflegeversicherung verfügen. Der Beitrag setzt sich aus Pflege- und Krankenversicherung zusammen, was bedeutet, dass der Gesetzgeber einen prozentual berechneten Mindestsatz voraussetzt, der die Bereiche Pflege- wie auch Krankenversicherung abdeckt. In diesem Rahmen müssen sich Personen versichern, wobei additive Leistungen in Bezug auf die Pflege- oder Krankenversicherung hinzugebucht werden können.
Beitrag kann ausgebaut werden
Im Vergleich zum Krankenversicherungsbeitrag ist der Pflegeversicherungsanteil eher gering. Für die genaue Berechnung der Pflegeversicherung kann beispielsweise ein Einkommensrechner zurate gezogen werden, der anhand persönlicher Einkommensverhältnisse ermittelt, welche monatlichen Kosten für die Pflegeversicherung anfallen. Im Rahmen der Krankenversicherung können Pflegeversicherungsleistungen oftmals ergänzt werden. Andernfalls bieten sich private Zusatzservices an. Sofern ein Pflegeanliegen akut wird, zahlt die Versicherung festgelegte Beihilfen, die sich stets an einem gewissen Limit orientieren. Dieses kann mit Ergänzungsversicherungen indirekt heraufgesetzt werden, sodass bei der Berechnung der Pflegeversicherung etwaige kostenpflichtige Zusatzleistungen im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden sollten und wahlweise hinzugebucht werden können.
Wie sinnvoll ist die private Pflegetagegeldversicherung für Pflegebedürftige?
Sehr viele pflegebedürftige Menschen sind auf eine Pflegehilfe angewiesen. Diese Pflege kann entweder durch Familienangehörige oder durch Pflegedienste geleistet und mit einer Pflegetagegeldversicherung finanziell abgesichert werden. Die im Jahre 1995 durch den Gesetzgeber eingeführte Pflege-Pflichtversicherung ist quasi nur eine Teilkaskoabsicherung. Sie deckt nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten, wenn der Versicherte oder ein Familienmitglied Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen. Die Höhe der Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung ist auch abhängig von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Ohne den Abschluss einer zusätzlichen Pflegetagegeldversicherung reichen die Leistungen in aller Regel nicht aus, die tatsächlichen Kosten in vollem Umfange zu decken.
Private Pflegetagegeldversicherung schützt vor finanziellen Folgen
Wer ohne eine private Pflegetagegeldversicherung im Pflegefall auskommen möchte, muss mit enormen finanziellen Einschnitten rechnen. Damit Rechnungen für private Pflegedienste oder eine Unterkunft in einem Pflegeheim finanziert werden können, müssen private Rücklagen aufgelöst werden. Sollte dieses Kapital nicht zur Deckung der Kosten ausreichen, werden Kinder, Enkel, Eltern oder Geschwister zur Sicherung der Kosten herangezogen. Sind auch hier alle Vermögenswerte aufgebraucht, bleibt oft nur der Gang zum Sozialamt. Die private Pflegetagegeldversicherung schützt im Pflegefall vor diesen schwerwiegenden finanziellen Einschnitten. Versicherungsfähig sind die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen oder die Mitglieder einer deutschen privaten Krankenkostenvollversicherung. Versicherungsschutz besteht nicht automatisch für alle Familienmitglieder, sondern nur für die im Antrag Benannten.
Sozialversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung
Sozialversicherung und Pflegeversicherung stehen in Deutschland in direkter Verbindung. Genauer genommen ist die Pflegeversicherung ein Bereich der Sozialversicherung, wozu ebenfalls die Krankenversicherung und auch die Arbeitslosenversicherung gehören. Generell basiert die Sozialversicherung auf fünf Säulen. Sie gilt als wichtigste Einrichtung mit Fokus auf den sozialen Aspekt und ist eine staatlich geregelte Institution, die von Versicherungsträgern im Zuge der Selbstverwaltung organisiert wird. Dabei hängt die Pflegeversicherung direkt mit der Krankenversicherung zusammen. Sowohl im privaten als auch im gesetzlichen Krankenversicherungsbereich korrelieren diese beiden Versicherungen und sichern ihre Mitglieder und Versicherten sowohl durch Kranken- als auch Pflegeversorgung und Vorsorge ab.
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