Allmählichkeitsschäden

Als Allmählichkeitsschäden werden in der Wohngebäudeversicherung vornehmlich Sachschäden bezeichnet, die erst im Laufe der Zeit am Gebäude auftreten. Grundsätzlich zählen hierzu alle Schäden, die über einen längeren Zeitraum durch die Einwirkung Umwelteinflüssen wie Temperatur, Dämpfen, Niederschlägen, Gasen, Feuchtigkeit, Ruß, Rauch und Staub entstehen. Auch Schäden, die durch Mineralöle bedingt sind, können zu den Allmählichkeitsschäden gerechnet werden.

Die Dauer, die ein negativer Einfluss bis zum Eintritt von Allmählichkeitsschäden haben muss, ist je nach Schaden sehr unterschiedlich. So kann bei der Beschädigung einer Heizungsanlage durch Absinken der Raumtemperatur unter den Gefrierpunkt ein Allmählichkeitsschaden bereits nach wenigen Tagen auftreten. Allmählichkeitsschäden an der Substanz von Gebäuden oder von Infrastruktur kommen oftmals erst nach mehreren Jahren zum Tragen. Ausschlaggebend für die Bewertung als Allmählichkeitsschaden ist nicht der Eintritt des Schadens selbst, sondern die Dauer der Einwirkung des schädigenden Einflusses.

Bis zum Jahr 2008 waren Allmählichkeitsschäden aus den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ausgeschlossen. Seit der Herausgabe der AHB 2008 können diese Schäden jedoch von der Privathaftpflicht abgedeckt werden. Ob eine private Haftpflichtversicherung diese Schäden deckt, lässt sich mit dem GELD.de Gebäudeversicherung-Vergleich herausfinden.

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