Forderungsausfalldeckung

Die Forderungsausfallabdeckung in der Privathaftpflichtversicherung dient als finanzieller Schutz, falls Schäden durch eine andere Person verursacht werden, diese aber nicht zahlungsfähig ist. Mit dieser Zusatzleistung deckt eine private Haftpflichtversicherung also nicht selbst verursachte Schäden, sondern schützt bei einer Schädigung durch Dritte.

Diese Leistung ist bei vielen privaten Haftpflichtversicherungen nicht Bestandteil des Basis-Tarifs, da die Leistung über den eigentlichen Rahmen der Versicherung hinausgeht. Allerdings bieten zahlreiche Versicherer eine Ausfalldeckung als zusätzliche Leistung zur privaten Haftpflichtversicherung an.

Die Erstattung der Leistung über die Forderungsausfalldeckung bei einem durch Dritte verursachte Schäden ist allerdings in der Regel an Bedingungen geknüpft. Hierzu zählen beispielsweise der erfolglose Versuch der Zwangsvollstrecker beim Schadensverursacher und die Feststellung der Schadensersatzverpflichtung durch ein rechtskräftiges Urteil. Vor dem Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sollte auch geklärt werden, ob es eine Mindestsumme gibt, die erreicht werden muss, bevor die private Haftpflicht die Regulierung des Schadens übernimmt. Auch besteht für die Deckung von ausfallenden Schäden in der Regel ein Höchstbetrag, der durch die eigene Versicherung übernommen wird. Welche Privathaftpflicht-Policen eine Forderungsausfalldeckung beinhalten, zeigt der Versicherungsvergleich auf GELD.de.

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