Hundehaftpflicht

Hundehaftpflicht bedeutet, dass Hundebesitzer gesetzlich zu Schadenersatz verpflichtet sind, wenn Ihr Vierbeiner Dritten einen Schaden zufügt. Umgangssprachlich ist mit Hundehaftpflicht aber auch oft die Hundehaftpflichtversicherung gemeint.

Im Gegensatz zu Haustieren wie Katzen, Vögeln oder Nagetieren sind Hunde nicht über eine private Haftpflichtversicherung automatisch versichert. Der Grund hierfür ist, dass Hunde in der Lage sind, erheblich größere Schäden zu verursachen. Um sich vor diesen Schäden zu schützen, ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung sinnvoll. Verursacht ein Hund Schäden, ist sein Halter als Aufsichtspflichtiger für diese Schäden in der Regel voll haftbar zu machen. Zwar gibt es keine bundeseinheitliche Versicherungspflicht für Hunde, einige Bundesländer schreiben diese jedoch gesetzlich vor. So ist der Abschluss beispielsweise in Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Thüringen und Sachsen-Anhalt für alle Hundehalter verpflichtend. In anderen Bundesländern gilt die Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde bzw. Hunderassen.

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