Mietsachschäden

Mietsachschäden bezeichnen in der privaten Haftpflichtversicherung alle Schäden, die an privat gemieteten Räumen oder Gegenständen entstehen. Zumeist handelt es sich hierbei um eine gemietete Wohnung, allerdings beziehen sich Mietsachschäden in der Privathaftpflichtversicherung auch auf andere zu privaten Zwecken gemietete Dinge.

Beispiele für Mietsachschäden

  • feste Bestandteile der Mietwohnung (Tür- und Fensterrahmen, Fensterscheiben, Wände, Fußboden, sanitäre Anlagen wie Waschbecken, Toilette, Badewanne, Dusche)
  • weitere für die Dauer des Mietverhältnisses zur Nutzung überlassene Dinge (Einbauküche, Geschirrspüler)
  • privat gemietete Gegenstände (z. B. gemietete Kamera)

Ausnahmen beim Privathaftpflicht-Versicherungsschutz

Mietsachschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen. Sie sind in den meisten Privathaftpflicht-Policen enthalten. Allerdings wird nicht jeder Schaden an einer Mietsache auch automatisch von einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ausschlaggebend neben dem Zweck der Mietsache ist hier oftmals auch der Schadenverursacher. Ist der Verursacher der Ehe- oder unverheiratete Lebenspartner, das mitversicherte Kind oder der eigene Hund, ersetzt die Privathaftpflichtversicherung keine Mietsachschäden.

Private Haftpflicht­versicherung
Testsieger und mehr als 270
Tarifkombinationen im Vergleich
  • Single
  • Familie
    mit Kind(ern)
  • Paar
    ohne Kind
  • Single mit
    Kind(ern)