Ombudsmann

Der Obmann oder Ombudsmann dient bei der privaten Haftpflichtversicherung und anderen Versicherungssparten als neutrale, entscheidende Instanz in einem Schlichtungsverfahren oder Sachverständigenverfahren. Seine Aufgabe ist es, als Dritter in einem Streitfall eine qualifizierte Entscheidung zu treffen, die den streitenden Parteien gerecht wird. Wenn im Rahmen der Schadensregulierung bei einer privaten Haftpflichtversicherung zwischen Versichertem und Versicherung unterschiedliche Auffassungen bestehen, können diese einen Obmann heranziehen. Dieser prüft die Sachverhalte und Argumente beider Seiten und spricht eine Empfehlung aus.

Zwar ist die Entscheidung des Obmanns nicht immer rechtlich bindend, aber in der Regel bietet sie für beide Parteien eine akzeptable Lösung an. Der Vorteil der Bestellung eines Obmanns besteht darin, dass nicht nur eine Entscheidung von neutraler Stelle herbeigeführt wird, sondern auch der Gang vor Gericht vermieden werden kann. Dies reduziert die Kosten für beide Parteien und sorgt für eine erheblich schnellere und einvernehmliche Klärung von Streitigkeiten. Die Kosten für die Beauftragung eines gutachterlich tätigen Obmanns werden in den meisten Fällen von beiden Streitparteien jeweils zur Hälfte getragen.

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