Regress

Ein Regress ist die Rückforderung eines regulierten Schadens. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn eine Privathaftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, der Versicherer dann aber feststellt, dass der Versicherungsnehmer als Verursacher jedoch fahrlässig oder grob fahrlässig bei der Verursachung des Schadens gehandelt hat. In diesem Fall behält sich die private Haftpflichtversicherung vor, einen Teil der erstatteten Schadenskosten vom Versicherten zurückzufordern. Regressansprüche werden zuweilen auch bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend gemacht.

Die maximale Höhe eines Regresses ist im Vertrag der privaten Haftpflichtversicherung geregelt, zumeist beträgt die Summe bis zu 5000 Euro. Allerdings gibt es für die Einforderung eines Regresses klare Vorgaben. So ist die Versicherung verpflichtet, diesen Regress innerhalb eines Monats nach Feststellen des Anspruchs zu stellen. Zudem geht mit der Regressforderung in der Regel eine Kündigung des Vertragsverhältnisses der Privathaftpflicht einher. Im Falle von Streitigkeiten über die Gültigkeit und Höhe der Regress-Forderung können beide Vertragsparteien einen Ombudsmann berufen oder die Forderung gerichtlich klären lassen.

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