Ein Sachverständiger – oder auch Gutachter – hat die Aufgabe, im Streitfall zwischen privater Haftpflichtversicherung und Versichertem für einen neutralen und fachlich kompetenten Standpunkt zu sorgen. Seine Aufgabe ist damit die fachliche Beurteilung eines Schadens, der Ursachen und der entstandenen Kosten.
Die Berufung eines Sachverständigen zur Begutachtung bei einer privaten Haftpflichtversicherung kann auf zwei Arten geschehen:
- Der Versicherte beruft schriftlich einen Sachverständigen.
- Versicherung und Versicherter benennen gemeinsam einen Sachverständigen.
Im Sachverständigenverfahren benennt der Gutachter einen Obmann, der den schlussendlichen Vergleich zwischen Versicherung und Versichertem festlegt. Der Sachverständige stellt den entstandenen Schaden fest, bestimmt den Zeitwert der geschädigten Objekte und bestimmt so gutachterlich die zu regulierende Schadenssumme.
Der Vorteil eines Sachverständigenverfahrens liegt darin, dass durch eine kundige, aber neutrale Instanz ein Wert für die Schadenshöhe bestimmt werden kann. Zudem dient der Obmann als zusätzliche neutrale Instanz, um einen für alle Beteiligten gerechten Ausgleich zu gewährleisten. Da hierzu die Anrufung eines Gerichts nicht notwendig ist, sind die Kosten zumeist erheblich geringer. Wenn von den Vertragsparteien so vereinbart, kann ein Sachverständigenverfahren bindend sein. In diesem Fall ist die Entscheidung durch den Obmann zu akzeptieren. Wird dies nicht vereinbart, steht den Beteiligten der Rechtsweg offen.