Brauche ich für meine Katze eine Haftpflichtversicherung? Viele Tierhalter von Katzen und Kleintieren stellen sich irgendwann die Frage nach einer Haftpflichtversicherung für Katze & Co. - meist, wenn der tierische Mitbewohner einen Schaden verursacht hat. Der neugierige Freigänger verursacht einen Autounfall. Ihre Freundin besucht Sie und zeigt Ihnen stolz die neue Designer-Handtasche, die von Ihrer Katze nur wenig später als Kratzbaumersatz genutzt wird. Eine spezielle Katzenhaftpflichtversicherung gibt es zwar nicht. Die gute Nachricht: Die normale Privathaftpflichtversicherung deckt durch die Katze verursachte Schäden ganz einfach mit ab.
Eigene Haftpflicht für die Katze?
Während es für Hundehalter und Pferdebesitzer spezielle Tierhaftpflichtversicherungen gibt, wird keine Haftpflichtversicherung für Katzen und/oder andere zahme Kleintiere angeboten. Dieses Risiko wird bereits durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei Ihrer Katze um einen verschlafenen Stubentiger oder einen abenteuerlustigen Freigänger handelt. Zu den versicherten Haustieren zählen neben Katzen weitere zahme Kleintiere wie Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen oder Hamster.
Dieser tierische Unterschied im Hinblick auf die Versicherung wird durch die Schadenhöhe der potenziellen Schäden begründet. Ein von einer Katze verursachter Schaden fällt in der Regel deutlich geringer aus als bei Pferd oder Hund. Erfahrungsgemäß ist hier die Schadenhöhe meist weitaus höher. Daher ist für diese Tiere auch im eigenen Interesse der Tierhalter der Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung zur Absicherung des finanziellen Risikos sehr empfehlenswert. Katzenhalter sollten dennoch eine Privathaftpflicht besitzen, die Schäden durch ihre Vierbeiner einschließen.
Was ist bei Schäden durch Katzen über die Privathaftpflicht versichert?
Der über die Privathaftpflicht abgedeckte Versicherungsschutz für Ihre Katze erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wenn Ihre Katze die teure Handtasche beschädigt und/oder sich gegen die eigentliche Besitzerin tatkräftig zur Wehr setzt, können Sie die entstandenen Schäden Ihrer Privathaftpflichtversicherung melden. Da auch Mietsachschäden versichert sind, besteht auch Versicherungsschutz für den von Ihrer Katze zerkratzten Parkettboden in Ihrer Mietwohnung. Allerdings sind Schäden, die erst im Laufe der Zeit eintreten (Allmählichkeitsschäden), bei den vielen Verträgen nicht mitversichert. Zusätzlich gewährt die Privathaftpflicht einen passiven Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen.