Die Protektor Lebensversicherungs-AG wurde im Jahr 2002 als eine Initiative der im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft organisierten Lebensversicherer gegründet. Das Ziel dieser Gründung war das Wirken der Protektor Lebensversicherungs-AG als Auffanggesellschaft der Lebensversicherer. Deshalb wurde 2002 die Satzung formuliert und der Aufsichtsrat besetzt. Ein Jahr später wurde der Bestand übernommen und seitdem verwaltet. Im Jahr 2006 übernahm die Protektor AG zudem die Aufgaben und Befugnisse des gesetzlichen Sicherungsfonds. Dieser Sicherungsfonds versorgt die Versicherungsnehmer mit einem rechtlichen Schutz ihrer Ansprüche.
Die Protektor AG - zum Schutz der Versicherungsnehmer
Die Versicherungsgesellschaft hat sich dem Schutz der Versicherungsnehmer verschrieben. Sie schützt die Versicherungsnehmer im Falle der Insolvenz ihres Lebensversicherers. Auch wenn dieser nicht mehr dazu fähig ist, werden die Verträge durch die Protektor Lebensversicherungs-AG weiter ausgeführt, die Altersvorsorge und der Risikoschutz bleiben dem Versicherten erhalten. Die Protektor AG handelt auf Basis ihrer Satzung. In dieser ist festgelegt, dass das Unternehmen im Falle einer Insolvenz des Lebensversicherers dessen Versicherungsbestände und Verträge übernimmt. Die Versicherungsbestände werden durch die Aktiengesellschaft saniert und die Verträge weitergeführt, sodass die Lebensversicherungen der Versicherungsnehmer geschützt bleiben. Das insolvente Unternehmen selbst wird jedoch nicht durch die Protektor AG saniert. Das Unternehmen kümmert sich ausschließlich um die Weiterführung der Verträge mit den Versicherungsnehmern.