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Rechtsschutz

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Gibt es eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?

Die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit umgeht den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen können. Sinn und Zweck der Wartezeit ist es, zu vermeiden, dass Sie erst eine Versicherung abschließen, wenn bereits ein Streitfall vorliegt. Nur wenn der Auslöser des Streitfalls und die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen nach der Wartezeit geschehen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung regulär die Kosten. Ob es die Rechtsschutz mit oder ohne Wartezeit gibt, hängt sowohl vom Versicherer, wie auch den einzelnen Bausteinen der Versicherung ab. Diese beziehen sich u. a. auf den Verkehr, den Beruf, Firmen sowie auf Mieter- und Vermieterschutz.

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit im Vergleich auf GELD.de

Die Suche nach einer günstigen Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist oft mühselig und gar nicht so einfach. Grund hierfür ist, dass es nur selten Tarife komplett ohne Wartezeit gibt. Der Vergleich von GELD.de soll Ihnen dabei helfen, genau solche Tarife zu finden und gegenüberzustellen. Damit Ihnen passende Tarife angezeigt werden, geben Sie lediglich ein paar Angaben in der Suchmaske des Vergleichsrechners ein. Dazu gehört die Auswahl des Versicherungsbereiches, Ihre aktuelle Tätigkeit, Ihr Geburtsdatum und ob Sie Familientarife bevorzugen oder nicht. Nachdem Sie die Suche gestartet haben, erscheinen wenige Augenblicke später schon die Suchergebnisse sortiert nach Kosten. Die günstigste Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit steht dabei ganz oben. Mit einem Klick auf „Online beantragen“ können Sie sofort sparen.

Welche Wartezeiten gibt es?

Die Wartezeit für die Privat- und Familienrechtsschutzversicherung beträgt regulär drei Monate. Dies gilt ebenso für die Arbeits-, Miet- und Vermieterrechtsschutz. Während der Wartefrist gibt es z. B. in der Privatrechtsschutz keinen rechtlichen Verwaltungs-Rechtsschutz. Leistungen wie Schadenersatz-, Straf-, Steuer-, Ordnungswidrigkeiten-, Beratung- und Opfer-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht gibt es häufig ohne Wartefrist. Diese Leistungen können Sie oft gleich in Anspruch nehmen. Im Bereich Verkehrsrechtsschutz ist es sogar möglich, alle Unterbereiche ohne Wartezeit abzuschließen, darunter fällt der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen und die Sozial-Rechtsschutz. Berufsrechtsschutz ohne Wartezeit betrifft nur den Disziplinar- und Standesrechtsschutz, nicht aber Konflikte mit Ihrem Arbeitgeber. Hier gibt es wieder eine Wartezeit. Beim Bereich Rechtsschutz für Wohn- und Mietangelegenheiten gibt es für die Leistungen Steuer-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz meist keine Wartezeit. Für Wohn- und Grundstücks-Rechtsschutz beträgt die Wartefrist wiederum drei Monate.

Versicherungswechsel ohne Wartezeit sinnvoll

Wenn Sie zur Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit wechseln möchten, sollten Sie Ihre aktuelle Versicherung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Haben Sie nach einem Preisvergleich eine passende Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit gefunden und abgeschlossen, hat diese entweder eine ein- oder mehrjährige Vertragslaufzeit. Beim Anbieterwechsel wird seitens der Versicherer häufig auf das Vorschreiben einer Wartefrist verzichtet, wenn im neuen Versicherungspaket Leistungen enthalten sind, die Sie als Neukunde schon beim Vorgänger in Anspruch genommen haben. Wichtig und vor allem sinnvoll ist hier der nahtlose Übergang von der alten in die neue Versicherungspolice, so dass ununterbrochen Versicherungsschutz besteht. Stellen Sie als Kunde beim Vergleichen fest, dass es beim Wechsel schon wieder eine Wartezeit gibt, entscheiden Sie sich doch für eine Versicherung, wo dies nicht der Fall ist.

Gleicher Rechtsschutz ohne Wartezeit und mit Wartezeit

Ganz gleich, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit oder mit Wartezeit abschließen, der Umfang des Versicherungsschutzes ist davon nicht abhängig. Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit übernehmen ebenso wie die Policen mit Wartezeit beispielsweise folgende Kosten:

  • Anwaltsgebühren
  • Gerichtskosten
  • Honorare für Gutachter oder Sachverständige
  • Kautionsgelder
  • Kosten des Gegners, wenn sie vom Versicherten beglichen werden müssen

Ob nun ohne oder mit Wartezeit – meist werden Rechtsschutzversicherungen mit einem Selbstbehalt vereinbart. Bis zu dieser Summe muss der Versicherte im Versicherungsfall die Kosten übernehmen, bevor die Rechtsschutzversicherung einspringt. Generell kann mit der Versicherung vereinbart werden, dass gegen einen etwas höheren Versicherungsbeitrag die Selbstbeteiligung ausgeschlossen wird.

Wichtige Fragen & Antworten

Wie hoch die Kosten für die Rechtsschutzversicherung ohne Wartefrist sind, darüber gibt Ihnen ein Preisvergleich bei GELD.de Auskunft. Sind Sie beispielsweise als Bauherr an einer Rechtsschutz interessiert, die sofort in Kraft tritt, wissen Sie so, wie viel Sie im Monat für die Begleichung der Prämie zurücklegen sollten. Eine neue Versicherung abzuschließen und gleich in Anspruch zu nehmen ist sicher nicht immer möglich. Voller Versicherungsschutz besteht erst mit dem Ablauf der Wartefrist, sofern eine vereinbart ist.

Service-Bereich

Sie haben noch Fragen? Gerne helfen wir Ihnen unter unserer kostenlosen Hotline unter der Telefonnummer 0800 - 2420 2820 weiter. Vielleicht finden Sie auch in unserem FAQ-Bereich sowie im Ratgeber von GELD.de die passende Antwort.

Tipp

Mehr zum Rechtsschutz in unseren FAQ und im Ratgeber.