Fragen und Antworten

Gibt es Unterschiede beim Verkehrs-Rechtsschutz?

Nur das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug ist beim Verkehrs-Rechtschutz versichert. Dabei kann es sich um das einzige Fahrzeug des Versicherungsnehmers, um eines aus einem großen Fuhrpark oder auch auf ein Fahrzeug, welches nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist, handeln. Dahingegen sind beim Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie alle Fahrzeuge versichert. Allerdings sind alle die Fahrzeuge, die nicht auf den Namen des Versicherungsnehmers bzw. einer mitversicherten Person zugelassen sind, nicht mitversichert.

Die Verkehrs-Rechtsschutz ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keine gesetzliche Pflichtversicherung. Sie ergänzt jedoch ihre Leistungen und sichert Sie vor kostenintensiven Streitigkeiten im Verkehrsrecht ab.

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