Fragen und Antworten

Wann tritt der Versicherungsschutz ein? Besteht eine Wartezeit?

Im Allgemeinen gilt eine dreimonatige Wartezeit ab Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Allerdings gilt diese Wartezeit bei einem Versicherungswechsel nicht. Dabei muss man beachten, dass zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes stattfindet. In diesem Fall tritt der Versicherungsschutz im Schadensfall sofort ein.

Nach Ablauf der 3-Monats-Frist besteht generell Versicherungsschutz, sofern das Schadensereignis bzw. die Feststellung des Schadens nicht innerhalb der ersten drei Monate eingetreten ist oder bekannt war.

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