Fragen und Antworten

Was versteht man unter Vorsatztaten und sind diese mit versichert?

Darunter versteht man die Taten, die jemand grob fahrlässig bzw. wissentlich ausführt. Dazu gehören z. B. Diebstahl, Beleidigungen, Betrug und Körperverletzung. Solche Taten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Vorsatztagen werden bewusst begangen, so dass allein der Versicherungsnehmer das Risiko für einen durch ihn verursachten Schaden übernimmt. Böswilligkeiten und Täuschungsversuche unterliegen generell keiner Absicherung durch die Rechtsschutz-Police.

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